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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Wenn das Arbeitsverhältnis kippt, zählt die erste Woche.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zeugnis: Sie erfahren kostenfrei und unverbindlich, wie Ihr Fall steht und was sich erreichen lässt. Besprechung per Videokonferenz oder Telefon, bundesweit, ohne Anfahrt.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung, auch mit Unterlagen im Anhang
  • Rückmeldung binnen 24 Stunden an Werktagen
  • Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir
Arbeitsplatz im Büro mit Unterlagen, Bildschirm und Fenster KI-generiertes Bild
Arbeitsrecht beginnt dort, wo gearbeitet wird.
Drei Wochen, nicht mehr. Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung bleiben Ihnen drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 Satz 1 KSchG). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Ihren Fristablauf berechnen.
Zusammenarbeit

Digital, ohne Wartezimmer

Sie schildern den Fall über das Formular und hängen an, was Sie haben: Kündigung, Aufhebungsangebot, Abmahnung, Vertrag. Wir sichten die Unterlagen, melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen und besprechen die Lage per Videokonferenz oder Telefon.

Erst wenn klar ist, was zu tun ist, sprechen wir über die Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage ein, bevor Gebühren anfallen.

Besprechung per Videokonferenz auf einem Notebook KI-generiertes Bild
Besprechung per Videokonferenz, bundesweit.
Bürogebäude eines Unternehmens mit Belegschaft davor KI-generiertes Bild
Arbeitgeberseite: Trennung, Vertragswerk, Mitbestimmung.
Für Unternehmen

Die andere Seite des Tisches

Wir beraten auch Arbeitgeber, vom Handwerksbetrieb bis zum Mittelständler mit Betriebsrat: Trennungen vorbereiten, die anhörungsfeste Kündigung aufsetzen, Arbeitsverträge und Vertragsmuster überarbeiten, Betriebsvereinbarungen verhandeln.

Der Vorteil liegt in der Kenntnis beider Perspektiven: Wer weiß, woran eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht regelmäßig scheitert, vermeidet die Fehler vorher.

Arbeitsrecht vor Ort

Die Arbeitsgerichte im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Nürnberg

Welches Arbeitsgericht für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Betrieb oder dem Ort, an dem Sie gewöhnlich arbeiten, nicht nach Ihrem Wohnsitz (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Für ganz Nordbayern entscheidet über die Berufung das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Die Übersicht Arbeitsrecht vor Ort führt zu jedem Ort das zuständige Gericht auf.

Bamberg

Arbeitsgericht Bamberg

Willy-Lessing-Straße 13, 96047 Bamberg

Zuständig für die kreisfreien Städte Bamberg und Coburg sowie die Landkreise Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach und Lichtenfels.

Auswärtige Kammer in Coburg: die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels.

Bayreuth

Arbeitsgericht Bayreuth

Ludwig-Thoma-Straße 7, 95447 Bayreuth

Zuständig für die kreisfreien Städte Bayreuth und Hof sowie die Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach und Wunsiedel im Fichtelgebirge.

Auswärtige Kammer in Hof: Verfahren aus dem Raum Hof.

Nürnberg

Arbeitsgericht Nürnberg

Roonstraße 20, 90429 Nürnberg

Zuständig für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sowie die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen.

Weiden i.d.OPf.

Arbeitsgericht Weiden i.d.OPf.

Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.

Zuständig für die nördliche Oberpfalz, nämlich die kreisfreien Städte Amberg und Weiden sowie die Landkreise Amberg-Sulzbach, Cham, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf und Tirschenreuth.

Auswärtige Kammer in Schwandorf: Verfahren aus Amberg, Cham und Schwandorf.

Würzburg

Arbeitsgericht Würzburg

Ludwigstraße 33, 97070 Würzburg

Zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken.

Auswärtige Kammer in Aschaffenburg: die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg am Main.

Auswärtige Kammer in Schweinfurt: die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt an der Saale, Haßfurt und Schweinfurt.

Nürnberg, zweite Instanz

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Roonstraße 20, 90429 Nürnberg

Berufungsinstanz für die Arbeitsgerichte Nordbayerns, also Nürnberg, Würzburg, Bayreuth, Bamberg und Weiden.

Bayern hat zwei Landesarbeitsgerichte: Nürnberg für Nordbayern, München für Südbayern.

Bewertungen

Was Mandanten sagen

4,7 von 5 bei Google
„Ich kann diesen Anwalt uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an wurde ich kompetent, freundlich und vor allem verständlich beraten. Alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet.“

leyla x · Google-Rezension

„Herr Werts hat mich in einer Vertragsangelegenheit vertreten und hat diese für mich erfolgreich zum Abschluss gebracht. Er hat mich während der gesamten Zeit hervorragend betreut.“

A. Vega · Google-Rezension

„Herr Werts hat mich sehr nüchtern, objektiv und in meinem klaren Interesse beraten. Ohne aufdringliche Ansprüche, jederzeit erreichbar und offen für Rückfragen.“

Tim Schmidt · Google-Rezension

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Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Sie schildern Ihren Fall, gern mit den Unterlagen als Anhang, und erhalten eine erste Einordnung, ob sich ein Vorgehen lohnt. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Sehr schnell. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Satz 1 KSchG). Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Der Klagefristrechner zeigt Ihnen Ihren konkreten Termin.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Im Arbeitsrecht in aller Regel ja, sofern der Vertrag den Arbeitsrechtsschutz umfasst und die Wartezeit abgelaufen ist. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie, bevor Kosten entstehen.
Muss ich für ein Gespräch nach Erlangen kommen?
Nein. Besprechungen führen wir per Videokonferenz oder Telefon, bundesweit und ohne Anfahrt. Unterlagen nehmen wir auf elektronischem Weg entgegen.
Vertreten Sie auch Arbeitgeber?
Ja. Für Unternehmen bearbeiten wir Trennungen, Abmahnungen, Vertragsgestaltung und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. In derselben Sache können wir naturgemäß nur eine Seite vertreten.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Ihr Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.