Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 16.12.2025
Az. 5 Sa 154/23
Entgeltfortzahlung: Einheit des Verhinderungsfalls
Die 6-Wochen-Grenze gilt nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls auch, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt; ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die erste Verhinderung zuvor beendet war — etwa durch zwischenzeitliche (auch stundenweise) Arbeitsfähigkeit (rechtskräftig).
§ 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 25.11.2025
Az. 1 Sa 56/25
Sozialtarifvertrag: Betriebszugehörigkeit und Leiharbeitszeiten
Zur Auslegung des Begriffs Betriebszugehörigkeit bei der Abfindungsberechnung nach einem Sozialtarifvertrag: Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer bei einem behaupteten Betriebsvorgänger zählten nicht mit; Klage auf höhere Abfindung abgewiesen. Revision beim BAG (6 AZR 46/26, Urteil vom 23.07.2026).
§ 1 TVG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 19.11.2025
Az. 5 Sa 150/25
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzzeiterkrankungen
Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung bei häufigen Kurzzeiterkrankungen (Fehlzeiten 2021–2024: 37/33/75/24 Arbeitstage): Die Negativprognose beurteilt sich nach dem Kündigungszugang; ausgeheilte Einzelerkrankungen sind herauszurechnen. NZB vom BAG verworfen (2 AZN 60/26).
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 KSchG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 23.04.2025
Az. 4 Sa 227/23
Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung; Auskunftswiderklage erfolglos
Nach unwirksamer außerordentlicher Kündigung schuldet die Arbeitgeberin Annahmeverzugsvergütung für über ein Jahr; ihre Einwände (böswillig unterlassener Zwischenverdienst) und die Auskunftswiderklage blieben im Wesentlichen erfolglos (rechtskräftig).
§ 615 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 22.01.2025
Az. 1 Sa 59/24
Verwirkung des Vorfeldinitiatoren-Schutzes (§ 15 Abs. 3b KSchG)
Auch der Sonderkündigungsschutz des Vorfeldinitiators einer Betriebsratswahl kann verwirkt werden: Wer den Arbeitgeber nicht binnen drei Wochen nach Kündigungszugang über die Initiatoreneigenschaft informiert, kann sich nicht mehr darauf berufen; ein pauschaler Hinweis in der Klageschrift genügt nicht. Revision beim BAG (2 AZR 70/25, Urteil vom 30.07.2026).
§ 15 Abs. 3b KSchG, § 6 KSchG
Volltext in der amtlichen Quelle