Zum Inhalt springen
Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Thüringen

Thüringer Landesarbeitsgericht

Das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Hierhin gelangt Ihr Verfahren, wenn eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts mit der Berufung angreift.

Gerichtsgebäude, Symbolbild für das Thüringer Landesarbeitsgericht KI-generiertes Bild

Anschrift und Zuständigkeit

Anschrift

Thüringer Landesarbeitsgericht

Rudolfstraße 46
99092 Erfurt

Dritte Instanz

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt

Zugang nur über die zugelassene Revision oder die erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde.

So vertreten wir Sie vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht

Die Berufungsinstanz verzeiht keine Nachlässigkeit: Fristen von einem Monat für die Einlegung und zwei Monaten für die Begründung (§ 66 ArbGG), Vertretungszwang und ein Prüfungsmaßstab, der sich am erstinstanzlichen Vortrag orientiert. Wir führen Berufungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen vorab, welche Angriffe tragen und welche nur Kosten erzeugen.

Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen des Thüringer Landesarbeitsgerichts

Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.

Urteil vom 16.12.2025 Az. 5 Sa 154/23

Entgeltfortzahlung: Einheit des Verhinderungsfalls

Die 6-Wochen-Grenze gilt nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls auch, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt; ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die erste Verhinderung zuvor beendet war — etwa durch zwischenzeitliche (auch stundenweise) Arbeitsfähigkeit (rechtskräftig).

§ 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 25.11.2025 Az. 1 Sa 56/25

Sozialtarifvertrag: Betriebszugehörigkeit und Leiharbeitszeiten

Zur Auslegung des Begriffs Betriebszugehörigkeit bei der Abfindungsberechnung nach einem Sozialtarifvertrag: Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer bei einem behaupteten Betriebsvorgänger zählten nicht mit; Klage auf höhere Abfindung abgewiesen. Revision beim BAG (6 AZR 46/26, Urteil vom 23.07.2026).

§ 1 TVG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 19.11.2025 Az. 5 Sa 150/25

Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzzeiterkrankungen

Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung bei häufigen Kurzzeiterkrankungen (Fehlzeiten 2021–2024: 37/33/75/24 Arbeitstage): Die Negativprognose beurteilt sich nach dem Kündigungszugang; ausgeheilte Einzelerkrankungen sind herauszurechnen. NZB vom BAG verworfen (2 AZN 60/26).

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 KSchG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 23.04.2025 Az. 4 Sa 227/23

Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung; Auskunftswiderklage erfolglos

Nach unwirksamer außerordentlicher Kündigung schuldet die Arbeitgeberin Annahmeverzugsvergütung für über ein Jahr; ihre Einwände (böswillig unterlassener Zwischenverdienst) und die Auskunftswiderklage blieben im Wesentlichen erfolglos (rechtskräftig).

§ 615 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 22.01.2025 Az. 1 Sa 59/24

Verwirkung des Vorfeldinitiatoren-Schutzes (§ 15 Abs. 3b KSchG)

Auch der Sonderkündigungsschutz des Vorfeldinitiators einer Betriebsratswahl kann verwirkt werden: Wer den Arbeitgeber nicht binnen drei Wochen nach Kündigungszugang über die Initiatoreneigenschaft informiert, kann sich nicht mehr darauf berufen; ein pauschaler Hinweis in der Klageschrift genügt nicht. Revision beim BAG (2 AZR 70/25, Urteil vom 30.07.2026).

§ 15 Abs. 3b KSchG, § 6 KSchG Volltext in der amtlichen Quelle

Häufige Fragen

Wie kommt mein Verfahren zum Thüringer Landesarbeitsgericht?
Über die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, in Bestandsstreitigkeiten stets, oder wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat (§ 64 ArbGG). Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang, etwa durch einen Rechtsanwalt (§ 11 Abs. 4 ArbGG).
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Zum Gütetermin wird das persönliche Erscheinen meist angeordnet. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO); ein begründeter Antrag hat bei weiter Anreise gute Aussichten. Wir stellen ihn rechtzeitig.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir vor Beginn der Tätigkeit.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Klagefrist berechnen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Ihr Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.