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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Arbeitszeugnis

Ein Zeugnis sagt selten, was es meint.

Zeugnisse sind wohlwollend zu formulieren und müssen zugleich wahr sein. Aus diesem Widerspruch ist eine eigene Sprache entstanden, die Personalabteilungen fließend lesen und Bewerber häufig nicht.

Arbeitszeugnis mit Stempel, Unterschrift und Bewertungssternen
Notenstufe, Auslassung, Schlussformel: drei Stellen, die zählen.

Was wir für Sie tun

Zeugnis entschlüsseln

Wir lesen das Zeugnis so, wie ein Personaler es liest: Notenstufe der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Reihenfolge der Nennungen, Auslassungen, Schlussformel. Was fehlt, sagt oft mehr als was dasteht.

Berichtigung fordern

Ist die Beurteilung zu schlecht, unvollständig oder in sich widersprüchlich, verlangen wir eine berichtigte Fassung, mit konkretem Formulierungsvorschlag statt allgemeiner Kritik.

Zwischenzeugnis erwirken

Bei Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierung oder anstehender Bewerbung ist ein Zwischenzeugnis üblich. Es sichert die Beurteilung, bevor sich das Verhältnis verschlechtert.

Zeugnis in den Vergleich holen

Im Kündigungsschutzverfahren wird die Zeugnisformulierung regelmäßig mitgeregelt, oft samt Notenstufe und Dankesformel. Der beste Zeitpunkt für ein gutes Zeugnis ist der Vergleich.

So läuft es ab

Zeugnis senden

Sie schicken uns die aktuelle Fassung, gern als Foto. Der Arbeitsvertrag hilft bei der Einordnung der Aufgaben.

Bewertung erhalten

Sie bekommen eine Einordnung der Notenstufe und eine Liste der Stellen, an denen nachzubessern ist.

Berichtigte Fassung durchsetzen

Zunächst außergerichtlich mit Formulierungsvorschlag, bei Weigerung durch Klage vor dem Arbeitsgericht.

Die Notenskala der Zufriedenheitsformel

FormulierungEntspricht
stets zu unserer vollsten Zufriedenheitsehr gut
stets zu unserer vollen Zufriedenheitgut
zu unserer vollen Zufriedenheitbefriedigend
zu unserer Zufriedenheitausreichend
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheitmangelhaft

Die Skala ist keine Rechtsnorm, sondern gefestigte Übung, an der sich Rechtsprechung und Personalpraxis orientieren. Entscheidend bleibt der Gesamteindruck des Zeugnisses.

Worauf wir außerdem achten

Vollständigkeit

Fehlt eine Kernaufgabe in der Tätigkeitsbeschreibung, wirkt das wie eine Abwertung, ohne dass ein einziges kritisches Wort fällt.

Reihenfolge

Werden Nebentätigkeiten vor der Hauptaufgabe genannt oder Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit hervorgehoben, ist das ein Signal.

Verhaltensbeurteilung

Die Reihenfolge Vorgesetzte, Kollegen, Kunden ist üblich. Wird eine Gruppe ausgelassen oder umgestellt, hat das Bedeutung.

Ausstellungsdatum

Das Zeugnis trägt regelmäßig das Datum der Beendigung. Ein deutlich späteres Datum legt einen Streit nahe und wirft Fragen auf.

Häufige Fragen

Worauf habe ich Anspruch?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Art und Dauer der Tätigkeit ausweist (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen muss es sich auch auf Leistung und Verhalten erstrecken (qualifiziertes Zeugnis, § 109 Abs. 1 GewO). Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein; Geheimzeichen und Formulierungen, die eine andere als die ersichtliche Aussage treffen, sind unzulässig (§ 109 Abs. 2 GewO).
Wer muss beweisen, dass die Note falsch ist?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt eine durchschnittliche Beurteilung, also die Note „befriedigend", als Ausgangspunkt. Wer eine bessere Beurteilung verlangt, muss die Tatsachen darlegen und beweisen, die sie rechtfertigen. Umgekehrt trägt der Arbeitgeber die Beweislast, wenn er unterdurchschnittlich beurteilt.
Muss das Zeugnis eine Dankes- und Wunschformel enthalten?
Einen einklagbaren Anspruch darauf gibt es nach der Rechtsprechung nicht; der Arbeitgeber kann eine solche Schlussformel nicht gegen seinen Willen aufgedrängt bekommen. In der Praxis ist ihr Fehlen bei einem sonst guten Zeugnis allerdings ein deutliches Signal. Deshalb gehört die Schlussformel in die Vergleichsverhandlung, wo sie regelmäßig zu erreichen ist.
Was bedeutet „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"?
Das ist die Bestnote. Die verbreitete Staffel lautet: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit (sehr gut), stets zu unserer vollen Zufriedenheit (gut), zu unserer vollen Zufriedenheit (befriedigend), zu unserer Zufriedenheit (ausreichend), im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit (mangelhaft). Auf das kleine Wort „stets" und auf „voll" gegenüber „vollst" kommt es an.
Wie lange kann ich das Zeugnis verlangen?
Der Anspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verjährt in drei Jahren zum Jahresende. Vorsicht bei arbeits- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen, die deutlich kürzer sein können, oft drei Monate. Warten Sie deshalb nicht ab; ein spät verlangtes Zeugnis fällt zudem erfahrungsgemäß knapper aus.
Der Arbeitgeber will das Zeugnis nur gegen Rückgabe von Unterlagen herausgeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht in aller Regel nicht. Das Zeugnis ist eine sogenannte Holschuld, ist aber unabhängig von der Abwicklung anderer Pflichten zu erteilen. Solche Verknüpfungen sind ein häufiger Anlass, den Anspruch klageweise durchzusetzen, gegebenenfalls zusammen mit offenen Ansprüchen aus Lohn und Gehalt.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.