Sie haben eine Kündigung bekommen.
Das ist unangenehm, aber selten das letzte Wort. Ein erheblicher Teil der Kündigungen hält einer genauen Prüfung nicht stand. Entscheidend ist, dass Sie die Drei-Wochen-Frist nicht verstreichen lassen.
Was wir für Sie tun
Die Kündigung auseinandernehmen
Schriftform, Vollmacht des Unterzeichners, Zugang, Frist, Kündigungsgrund, Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl: Wir prüfen jeden Punkt einzeln. Eine Kündigung scheitert vor Gericht selten am großen Ganzen, sondern an einer Einzelheit.
Ihre Verhandlungsposition beziffern
Bevor über eine Abfindung gesprochen wird, muss klar sein, wie hoch das Prozessrisiko des Arbeitgebers ist. Daraus ergibt sich der Faktor, nicht aus einer Tabelle.
Fristen sichern
Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, zwei Wochen für den Antrag auf nachträgliche Zulassung, dazu die Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit. Wir setzen die Termine und behalten sie im Blick.
Folgeschäden vermeiden
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Zeugnisformulierung, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Dienstwagen, Betriebsrente: Punkte, die im Vergleich mitgeregelt werden sollten und sonst später teuer werden.
So läuft es ab
Unterlagen sichten
Sie senden Kündigung, Arbeitsvertrag und, soweit vorhanden, Abmahnungen und Betriebsratsschreiben. Meist genügen Fotos vom Smartphone.
Lage besprechen
Wir sagen Ihnen, wo die Kündigung angreifbar ist, was der realistische Zielkorridor ist und ob Weiterbeschäftigung oder Abfindung das bessere Ziel ist.
Handeln, fristgerecht
Klage einreichen, Vergleich verhandeln oder außergerichtlich einigen. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen wir vorab.
Was am Ende meistens herauskommt
Der häufigste Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens ist nicht das Urteil, sondern der Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet zu einem bestimmten Termin, dafür zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung und erteilt ein wohlwollendes Zeugnis. Der Grund dafür ist wirtschaftlich. Verliert der Arbeitgeber den Prozess, schuldet er rückwirkend das gesamte Gehalt für die Dauer des Verfahrens, ohne dafür Arbeitsleistung erhalten zu haben. Je größer dieses Risiko, desto größer die Bereitschaft, sich zu einigen.
Deshalb ist die erste Frage nie „Wie hoch ist die Abfindung?", sondern „Wie wahrscheinlich verliert der Arbeitgeber?". Die Antwort ergibt sich aus den Unterlagen. Wie sich das auf die Höhe auswirkt, lesen Sie unter Abfindung; was gilt, wenn Ihnen stattdessen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, dort.
Wenn Sie weiterarbeiten wollen
Das Ziel muss nicht Geld sein. Gewinnen Sie den Prozess, besteht das Arbeitsverhältnis fort, und der Arbeitgeber muss Sie weiterbeschäftigen. Nach einem obsiegenden erstinstanzlichen Urteil kommt sogar ein Weiterbeschäftigungsanspruch schon während des Berufungsverfahrens in Betracht. Ob das der richtige Weg ist, hängt vom Betriebsklima, von Ihrer Position und vom Zeithorizont ab. Diese Entscheidung treffen Sie, nicht wir; wir sorgen dafür, dass sie auf belastbaren Annahmen beruht.
Häufige Fragen
Muss die Kündigung begründet werden?
Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für mich?
Die Kündigung kam per E-Mail. Ist sie wirksam?
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten. Was gilt hier?
Soll ich mich beim Arbeitgeber noch einmal melden?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.