Eine Abmahnung ist eine Ankündigung.
Sie ist selten das eigentliche Problem, sondern der Baustein, auf den später eine verhaltensbedingte Kündigung gestützt werden soll. Genau deshalb entscheidet sich hier, wie stark Ihre Position in einigen Monaten sein wird.
Was wir für Sie tun
Wirksamkeit prüfen
Eine Abmahnung muss das beanstandete Verhalten nach Ort, Zeit und Umständen genau bezeichnen, es als Vertragsverstoß rügen und für den Wiederholungsfall Konsequenzen androhen. Pauschale Vorwürfe erfüllen das nicht.
Gegendarstellung zur Personalakte
Sie haben das Recht, eine eigene Erklärung zur Personalakte zu geben (§ 83 Abs. 2 BetrVG). Richtig formuliert nimmt sie der Abmahnung ihre Wirkung, ohne den Konflikt zu eskalieren.
Entfernung durchsetzen
Ist die Abmahnung unrichtig, unverhältnismäßig oder unbestimmt, besteht ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte, notfalls im Klagewege.
Die nächste Kündigung entwerten
Die Abmahnung ist meistens die Vorstufe der verhaltensbedingten Kündigung. Wer sie jetzt angreift, nimmt der späteren Kündigung ihre Grundlage.
So läuft es ab
Ruhe bewahren
Nichts unterschreiben, was mehr ist als der Empfang. Keine schriftliche Entschuldigung, keine Stellungnahme aus dem Affekt.
Sachverhalt festhalten
Notieren Sie, was tatsächlich vorgefallen ist, mit Datum, Beteiligten und Zeugen. Später erinnert sich niemand mehr an Einzelheiten.
Antwort abstimmen
Je nach Lage: Gegendarstellung, Entfernungsverlangen oder bewusstes Abwarten. Nicht jede Abmahnung sollte beantwortet werden.
Warum die Personalakte zählt
Personalakten werden gelesen, wenn es unangenehm wird: bei der Beförderung, bei der Sozialauswahl, bei der Kündigung. Eine unwidersprochene Abmahnung wirkt dort wie eine feststehende Tatsache. Eine Gegendarstellung, die sachlich bleibt und den Vorgang aus Ihrer Sicht schildert, verhindert das. Sie ist zur Personalakte zu nehmen und kann nicht einseitig entfernt werden.
Wenn die Abmahnung der Auftakt ist
Häufen sich Abmahnungen binnen kurzer Zeit, spricht viel dafür, dass eine Trennung vorbereitet wird. Das muss kein Nachteil sein: Wer das früh erkennt, kann die Weichen stellen, bevor die Kündigung auf dem Tisch liegt, etwa durch Beweissicherung, durch Einsichtnahme in die Personalakte oder durch die Frage, ob ein Aufhebungsvertrag zu vernünftigen Bedingungen erreichbar wäre. Was eine solche Trennung wert ist, zeigt die Seite Abfindung.
Häufige Fragen
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Wie viele Abmahnungen sind nötig, bevor gekündigt werden darf?
Verfällt eine Abmahnung nach zwei Jahren?
Lohnt eine Entfernungsklage überhaupt?
Kann der Betriebsrat helfen?
Darf eine Abmahnung mündlich ausgesprochen werden?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.