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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Für Unternehmen

Fehler in der Trennung kosten mehr als die Trennung.

Eine unwirksame Kündigung bedeutet nicht nur den Verlust des Prozesses, sondern rückwirkend Vergütung ohne Gegenleistung, dazu Unruhe im Betrieb. Der Aufwand für die saubere Vorbereitung ist regelmäßig ein Bruchteil davon.

Bürogebäude eines Unternehmens mit Belegschaft davor
Vom Handwerksbetrieb bis zum Mittelständler mit Betriebsrat.

Warum die Kenntnis beider Seiten hilft

Wir vertreten überwiegend Arbeitnehmer. Das ist für Arbeitgebermandate kein Nachteil, sondern der eigentliche Grund, uns zu beauftragen: Wer regelmäßig Kündigungen angreift, weiß genau, an welchen Stellen sie brechen. Die Betriebsratsanhörung, die den Kündigungssachverhalt nur verkürzt wiedergibt. Die Sozialauswahl, in der eine vergleichbare Stelle übersehen wurde. Die verhaltensbedingte Kündigung ohne einschlägige Abmahnung. Die Änderungskündigung, die mehr ändert als nötig.

In derselben Sache können wir naturgemäß nur eine Seite vertreten. Vor jeder Mandatsannahme prüfen wir auf Interessenkollision.

Was Sie erwartet

  • Rückmeldung binnen 24 Stunden an Werktagen, bei Fristsachen kurzfristiger.
  • Klare Aussage, ob ein Vorhaben trägt, und wenn nicht, welcher Weg stattdessen führt.
  • Entwürfe, die Sie verwenden können, nicht Gutachten über Entwürfe.
  • Abstimmung der Vergütung vor Beauftragung, auf Wunsch nach Stundensatz.

Häufige Fragen

Vertreten Sie auch die Gegenseite?
In derselben Angelegenheit selbstverständlich nicht; das verbietet das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA). Vor jeder Mandatsannahme prüfen wir auf Interessenkollision. Dass wir beide Seiten kennen, ist für die Beratung ein Vorteil, nicht ein Konflikt.
Ab welcher Betriebsgröße lohnt anwaltliche Begleitung?
Sobald der Kündigungsschutz greift, also in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern, steigt das Risiko sprunghaft. Aber auch im Kleinbetrieb sind Formfehler teuer: Eine per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist nichtig, unabhängig von der Betriebsgröße.
Wie schnell können Sie reagieren?
Rückmeldung binnen 24 Stunden an Werktagen. Bei laufenden Fristen, etwa der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB oder einer anstehenden Betriebsratsanhörung, kurzfristiger; kennzeichnen Sie die Anfrage dann bitte als eilig.
Rechnen Sie nach RVG oder nach Stunden ab?
Beides ist möglich. Für laufende Beratung und Vertragsprojekte ist eine Vergütungsvereinbarung nach Stundensatz meist die transparentere Lösung, für Prozesse die gesetzliche Vergütung. Wir stimmen das vor Beauftragung ab, damit es keine Überraschungen gibt.
Übernehmen Sie auch die Vertretung vor Gericht?
Ja, vor den Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht Nürnberg, im Übrigen bundesweit. Termine an entfernten Gerichten stimmen wir wirtschaftlich ab, teils über Terminsvertretung.

Kurz schildern, Einschätzung erhalten

Beschreiben Sie den Vorgang in wenigen Sätzen, gern mit den Unterlagen als Anhang. Sie erhalten eine erste Einordnung, ob und wie das Vorhaben trägt, bevor über eine Beauftragung gesprochen wird.