Fehler in der Trennung kosten mehr als die Trennung.
Eine unwirksame Kündigung bedeutet nicht nur den Verlust des Prozesses, sondern rückwirkend Vergütung ohne Gegenleistung, dazu Unruhe im Betrieb. Der Aufwand für die saubere Vorbereitung ist regelmäßig ein Bruchteil davon.
Drei Felder
Kündigung und Trennung
Kündigung anhörungsfest vorbereiten, Sozialauswahl belastbar dokumentieren, Aufhebungsverträge aufsetzen, Prozesse führen.
Mehr →Betriebsrat und Mitbestimmung
Anhörung nach § 102 BetrVG, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstelle, Interessenausgleich und Sozialplan.
Mehr →Verträge und Vertragswerk
Arbeitsverträge, Zielvereinbarungen, Wettbewerbsverbote, Rückzahlungsklauseln und Homeoffice-Regelungen, AGB-fest formuliert.
Mehr →Warum die Kenntnis beider Seiten hilft
Wir vertreten überwiegend Arbeitnehmer. Das ist für Arbeitgebermandate kein Nachteil, sondern der eigentliche Grund, uns zu beauftragen: Wer regelmäßig Kündigungen angreift, weiß genau, an welchen Stellen sie brechen. Die Betriebsratsanhörung, die den Kündigungssachverhalt nur verkürzt wiedergibt. Die Sozialauswahl, in der eine vergleichbare Stelle übersehen wurde. Die verhaltensbedingte Kündigung ohne einschlägige Abmahnung. Die Änderungskündigung, die mehr ändert als nötig.
In derselben Sache können wir naturgemäß nur eine Seite vertreten. Vor jeder Mandatsannahme prüfen wir auf Interessenkollision.
Was Sie erwartet
- Rückmeldung binnen 24 Stunden an Werktagen, bei Fristsachen kurzfristiger.
- Klare Aussage, ob ein Vorhaben trägt, und wenn nicht, welcher Weg stattdessen führt.
- Entwürfe, die Sie verwenden können, nicht Gutachten über Entwürfe.
- Abstimmung der Vergütung vor Beauftragung, auf Wunsch nach Stundensatz.
Häufige Fragen
Vertreten Sie auch die Gegenseite?
Ab welcher Betriebsgröße lohnt anwaltliche Begleitung?
Wie schnell können Sie reagieren?
Rechnen Sie nach RVG oder nach Stunden ab?
Übernehmen Sie auch die Vertretung vor Gericht?
Kurz schildern, Einschätzung erhalten
Beschreiben Sie den Vorgang in wenigen Sätzen, gern mit den Unterlagen als Anhang. Sie erhalten eine erste Einordnung, ob und wie das Vorhaben trägt, bevor über eine Beauftragung gesprochen wird.