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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Für Unternehmen

Mitbestimmung ist kein Hindernis, sondern ein Verfahren.

Wer die Beteiligungsrechte des Betriebsrats früh und vollständig bedient, kommt schneller ans Ziel als jemand, der sie umgeht und anschließend nachbessern muss. Formfehler in der Anhörung kosten ganze Kündigungen.

Betriebsratssitzung an einem Besprechungstisch
Anhörung, Zustimmung, Einigungsstelle: drei verschiedene Verfahren.

Was wir für Sie tun

Anhörung und Beteiligung

Anhörung vor Kündigungen (§ 102 BetrVG), Zustimmung bei Einstellung, Versetzung und Eingruppierung (§ 99 BetrVG), Zustimmungsersetzungsverfahren, wenn der Betriebsrat blockiert.

Betriebsvereinbarungen

Arbeitszeit, Zeiterfassung, mobiles Arbeiten, Nutzung von IT-Systemen, Videoüberwachung, Bonusmodelle: Wir formulieren so, dass die Vereinbarung im Betrieb funktioniert und die Mitbestimmung gewahrt bleibt.

Einigungsstelle

Einsetzung, Auswahl des Vorsitzes, Vertretung im Verfahren und Umsetzung des Spruchs, einschließlich der Frage, ob der Spruch angreifbar ist.

Betriebsänderung

Interessenausgleich und Sozialplan bei Umstrukturierung, Verlagerung oder Personalabbau, mit Blick auf den Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG) und die Massenentlassungsanzeige.

So läuft es ab

Zuständigkeit klären

Betriebsrat, Gesamt- oder Konzernbetriebsrat? Mitbestimmung, Mitwirkung oder bloße Unterrichtung? Davon hängt alles Weitere ab.

Verfahren aufsetzen

Unterrichtung vorbereiten, Fristen festlegen, Verhandlungsziele und Rückfallpositionen bestimmen.

Ergebnis absichern

Vereinbarung, Spruch oder Beschluss so fassen, dass er im Betrieb umsetzbar und gerichtsfest ist.

Häufige Fragen

Wie ausführlich muss die Anhörung nach § 102 BetrVG sein?
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Person des Arbeitnehmers, die Art der Kündigung, den Kündigungstermin und die aus seiner Sicht maßgeblichen Kündigungsgründe so mitteilen, dass sich der Betriebsrat ohne eigene Nachforschung ein Bild machen kann. Der Grundsatz der subjektiven Determination bedeutet zugleich: Was dem Betriebsrat nicht mitgeteilt wurde, kann im Prozess nicht nachgeschoben werden.
Welche Fristen gelten für den Betriebsrat?
Bei der ordentlichen Kündigung eine Woche, bei der außerordentlichen drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Äußert sich der Betriebsrat nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Kündigen darf der Arbeitgeber erst nach Abschluss der Anhörung, sonst ist die Kündigung unwirksam.
Was passiert bei einem Widerspruch des Betriebsrats?
Der Widerspruch macht die Kündigung nicht unwirksam, hat aber Folgen: Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, kann er bei ordnungsgemäßem Widerspruch die Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss verlangen (§ 102 Abs. 5 BetrVG). Der Arbeitgeber kann sich davon nur durch einstweilige Verfügung befreien lassen.
Muss ich die Kosten des Betriebsrats tragen?
Ja, die durch die Tätigkeit entstehenden erforderlichen Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG), einschließlich Schulungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln, und der Kosten eines im Beschlussverfahren beauftragten Rechtsanwalts. Streit entsteht regelmäßig über die Erforderlichkeit, nicht über den Grundsatz.
Wann ist eine Betriebsänderung mitbestimmungspflichtig?
In Unternehmen mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern bei Einschränkung oder Stilllegung, Verlegung, Zusammenschluss, grundlegender Änderung der Organisation oder Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden (§ 111 BetrVG). Wer ohne Versuch eines Interessenausgleichs umsetzt, riskiert Nachteilsausgleichsansprüche der Betroffenen.
Gilt die Mitbestimmung auch für Zeiterfassung und KI-Werkzeuge?
Ja. Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, unterliegen der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Auf eine Überwachungsabsicht kommt es nicht an, die objektive Eignung genügt. Das erfasst Zeiterfassungssysteme ebenso wie viele KI-gestützte Anwendungen.

Vorhaben abstimmen

Schildern Sie kurz, was ansteht: eine Kündigung, eine neue Betriebsvereinbarung oder eine Umstrukturierung. Sie erhalten eine erste Einordnung der Beteiligungsrechte und des Zeitplans.