Drei Wochen, und die Uhr läuft bereits.
Die Kündigungsschutzklage ist kein Kriegserklärung, sondern das übliche und oft einzige Mittel, um über eine Kündigung überhaupt noch verhandeln zu können. Wer die Frist versäumt, verliert auch die guten Argumente.
Was wir für Sie tun
Klage fristwahrend einreichen
Maßgeblich ist der Eingang beim Arbeitsgericht, nicht die Absendung. Wir reichen elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein und weisen den Eingang nach.
Den Streitgegenstand richtig fassen
Neben dem Kündigungsschutzantrag gehören je nach Lage der allgemeine Feststellungsantrag, der Weiterbeschäftigungsantrag und Zahlungsanträge in die Klage. Was fehlt, lässt sich später nur mühsam nachholen.
Güte- und Kammertermin führen
Der Gütetermin findet meist binnen weniger Wochen statt und endet oft schon mit einem Vergleich. Wir bereiten Ihre Zielmarke und die Rückfallpositionen vorher mit Ihnen ab.
Kosten im Griff behalten
Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung, sonst Prüfung der Prozesskostenhilfe. Sie erfahren vorher, womit zu rechnen ist.
So läuft es ab
Frist sichern
Zuerst wird der Fristablauf bestimmt. Ist er nah, geht die Klage sofort heraus und wird anschließend begründet.
Gütetermin
Der Vorsitzende erörtert die Sache allein mit den Parteien. Hier fällt die Mehrzahl der Verfahren, meist durch Vergleich mit Abfindung.
Kammertermin
Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern nach Beweisaufnahme durch Urteil.
Warum die Klage fast immer der richtige Schritt ist
Ohne Klage endet die Sache mit dem Ablauf der drei Wochen. Die Kündigung gilt dann kraft Gesetzes als wirksam, und zwar auch dann, wenn sie es objektiv nicht war (§ 7 KSchG). Es gibt keinen zweiten Anlauf und keine Kulanz. Umgekehrt kostet die Klage in der ersten Instanz keine Erstattung an die Gegenseite, selbst wenn sie erfolglos bleibt. Das Verhältnis von Risiko und Chance ist im Arbeitsrecht damit ein anderes als in anderen Rechtsgebieten.
Für den Arbeitgeber dreht sich das Bild: Zieht sich das Verfahren, wächst sein Annahmeverzugsrisiko Monat für Monat. Genau daraus entsteht der Verhandlungsspielraum, aus dem am Ende die Abfindung wird.
Was die Klage nicht leistet
Sie ersetzt nicht die Meldung bei der Agentur für Arbeit, und sie hält die Kündigungsfrist nicht an. Das Arbeitsverhältnis endet zunächst zum genannten Termin; ob es fortbesteht, klärt erst das Verfahren. Rechnen Sie deshalb mit einer Übergangszeit und melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos. Wie lange die Kündigungsfrist überhaupt läuft, ermittelt der Kündigungsfristenrechner.
Häufige Fragen
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Wie lange dauert das Verfahren?
Muss ich persönlich zum Termin erscheinen?
Ich habe die drei Wochen verpasst. Ist alles vorbei?
Welches Arbeitsgericht ist zuständig?
Schadet eine Klage meinem Zeugnis?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.