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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Gericht

Arbeitsgericht Bamberg

Erste Instanz für Oberfranken-West, mit Hauptsitz in Bamberg und einer auswärtigen Kammer in Coburg. Welcher der beiden Orte verhandelt, richtet sich nach dem Sitz des Betriebs.

Drei Wochen, auch hier. Die Klagefrist des § 4 KSchG gilt bundesweit einheitlich. Sie beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Fristablauf berechnen.
Gerichtsgebäude mit Säulen und Treppe
Ein Gericht an zwei Verhandlungsorten.

Was wir für Sie tun

Richtigen Verhandlungsort bestimmen

Hauptsitz Bamberg oder auswärtige Kammer Coburg? Das entscheidet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk des Betriebs und gehört in die Klageschrift, nicht in eine spätere Korrektur.

Klage fristwahrend einreichen

Elektronische Einreichung über das besondere Anwaltspostfach, mit Nachweis des Eingangs. Für die Drei-Wochen-Frist zählt allein der Eingang bei Gericht.

Gütetermin führen

Erörterung und Vergleichsversuch vor dem Vorsitzenden, meist wenige Wochen nach Klageeingang. Hier endet die Mehrzahl der Verfahren.

Kammertermin

Bleibt es streitig, entscheidet die Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern nach Beweisaufnahme.

So läuft es ab

Zuständigkeit klären

Betriebssitz feststellen, daraus ergibt sich Bamberg oder Coburg.

Klage einreichen

Fristwahrend, mit den erforderlichen Anträgen.

Termine wahrnehmen

Güte- und gegebenenfalls Kammertermin am jeweiligen Verhandlungsort.

Häufige Fragen

Wo befindet sich das Arbeitsgericht Bamberg?
Willy-Lessing-Straße 13, 96047 Bamberg. Die auswärtige Kammer sitzt in Coburg, Oberer Bürglaß 36, 96450 Coburg.
Welchen Bezirk deckt das Gericht ab?
Die kreisfreien Städte Bamberg und Coburg sowie die Landkreise Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach und Lichtenfels.
Wann ist die Kammer Coburg zuständig?
Für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels. Verfahren aus den übrigen Teilen des Bezirks werden in Bamberg verhandelt. Es handelt sich um dasselbe Gericht, nur an einem anderen Verhandlungsort.
Welches Gericht entscheidet über die Berufung?
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg, das für alle nordbayerischen Arbeitsgerichte zuständig ist.
Gelten hier dieselben Kostenregeln?
Ja. In erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten (§ 12a Abs. 1 ArbGG), unabhängig vom Ausgang. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und entfallen bei Vergleich oder Klagerücknahme.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.