Rechtsanwalt Werner Werts
Vollmacht, mich in der oben bezeichneten arbeitsrechtlichen Angelegenheit außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. Die Vollmacht umfaßt insbesondere:
- die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer, Behörden, dem Betriebsrat und sonstigen Dritten, einschließlich der Führung von Verhandlungen sowie des Abschlusses und der Ablehnung von Vergleichen und Aufhebungsverträgen;
- die Prozeßführung vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie, soweit statthaft, dem Bundesarbeitsgericht in allen Instanzen, einschließlich der Erhebung, Erwiderung und Zurücknahme von Klagen, Widerklagen und Anträgen im Urteils- wie im Beschlußverfahren, der Wahrnehmung von Güte- und Kammerterminen sowie des Abschlusses gerichtlicher Vergleiche, auch im schriftlichen Verfahren;
- die Einlegung, Zurücknahme und Beschränkung von Rechtsmitteln, insbesondere Berufung und Revision, und Rechtsbehelfen sowie den Verzicht auf solche; Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Kostenfestsetzung;
- die Entgegennahme von Zustellungen, nicht jedoch von Ladungen, mit rechtlicher Wirkung für und gegen mich sowie die Erteilung von Termins- und Untervollmacht;
- die Einsichtnahme in Personalakten und sonstige die Angelegenheit betreffende Unterlagen sowie die Korrespondenz mit Krankenkassen, der Agentur für Arbeit und sonstigen Sozialversicherungsträgern, soweit hierfür erforderlich;
- die Vertretung in Neben- und Folgeverfahren aller Art, einschließlich der Zwangsvollstreckung.
Diese Vollmacht gilt für alle Instanzen.
Ich verlange ausdrücklich, daß die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll.
Wichtiger Hinweis zu den Kosten (§ 12a ArbGG)
Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor den Arbeitsgerichten besteht gemäß § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten — und zwar unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Sie tragen die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung in erster Instanz daher auch im Falle des Obsiegens grundsätzlich selbst; eine Erstattung durch die Gegenseite kommt insoweit nicht in Betracht. Dies gilt nicht für die außergerichtliche Tätigkeit und nicht für das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht, für das die allgemeinen Kostenerstattungsregeln der Zivilprozeßordnung gelten.
Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (antippen zum Auf- und Zuklappen; beides erhalten Sie zudem mit Ihrer PDF-Kopie)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwaltskanzlei Werner Werts, Anton-Bruckner-Str. 18, 91052 Erlangen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, daß Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, daß die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht. Dieser Wertersatz bemißt sich nach der vereinbarten oder geschuldeten Anwaltsvergütung.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
[zu Ihrer Information/Verwendung] Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück
- an Rechtsanwaltskanzlei Werner Werts, Anton-Bruckner-Str. 18, 91052 Erlangen, E-Mail: post@arbeitsrecht-werts.de
- Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: anwaltliche Dienstleistungen
- Bestellt am:
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
Ihre Erklärungen
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die vorstehenden Hinweise erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Außerdem erkläre ich:
Abtretung von Erstattungsansprüchen
Soweit — abweichend von der vorstehenden Regelung des § 12a ArbGG — im Einzelfall ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten gegen die Gegenseite oder Dritte entsteht, trete ich diesen Anspruch hiermit an den Rechtsanwalt ab. Der Rechtsanwalt nimmt diese Zession an.
Rechtsanwaltsvergütung
Ich wurde vor Begründung des Mandats gemäß § 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, daß sich die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren, sofern keine abweichende schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wird, nach dem jeweiligen Gegenstandswert bestimmen. Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Auf Wunsch erhalte ich nähere Auskunft über die voraussichtlich anfallenden Gebühren.