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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Kostenfrei und unverbindlich

Schildern Sie Ihren Fall.

Sie erfahren, wie Ihre Lage einzuschätzen ist, welche Fristen laufen und ob sich ein Vorgehen lohnt. Ohne Kosten, ohne Verpflichtung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

  • Antwort binnen 24 Stunden an Werktagen
  • Unterlagen einfach als Anhang, auch als Foto vom Smartphone
  • Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir
  • Verschwiegenheit ab der ersten Zeile, auch ohne Mandat
Besprechung per Videokonferenz auf einem Notebook
Die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon.

Anfrage

Eine Anfrage wahrt keine Frist. Läuft Ihre Drei-Wochen-Frist demnächst ab, schreiben Sie das bitte in die Schilderung und senden Sie die Anfrage sofort ab. Fristablauf berechnen.

So geht es weiter

Sichtung

Wir lesen Ihre Unterlagen und ordnen den Fall ein. Fehlt etwas Wesentliches, fragen wir gezielt nach.

Rückmeldung

Sie erhalten eine Einschätzung der Lage, der Fristen und der realistischen Möglichkeiten, dazu einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.

Ihre Entscheidung

Wollen Sie tätig werden, klären wir Kosten und Deckung. Wollen Sie es nicht, endet die Sache hier, ohne dass Kosten entstanden sind.

Häufige Fragen

Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenfrei?
Ja. Sie schildern den Fall, wir sichten die Unterlagen und sagen Ihnen, wie die Lage einzuschätzen ist und ob sich ein Vorgehen lohnt. Dafür stellen wir nichts in Rechnung. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen, und auch dann erst, nachdem wir den Rahmen mit Ihnen abgestimmt haben.
Wie schnell erhalte ich eine Antwort?
Binnen 24 Stunden an Werktagen. Läuft eine Frist, kennzeichnen Sie die Anfrage bitte als eilig; dann melden wir uns kurzfristiger. Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail oder, wenn Sie eine Rufnummer angeben, telefonisch.
Was ist eine Deckungsanfrage?
Die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie die Kosten der Angelegenheit übernimmt. Wir stellen sie für Sie, bevor Gebühren entstehen, und legen dazu den Sachverhalt und die Erfolgsaussichten dar. Sie brauchen nur Versicherer und Versicherungsnummer zu nennen.
Was ist, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Dann besprechen wir den Kostenrahmen vorab. Im Kündigungsschutzverfahren richtet sich der Streitwert regelmäßig nach bis zu drei Bruttomonatsgehältern (§ 42 Abs. 2 GKG); daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht, worauf wir Sie hinweisen.
Wie sicher sind meine Unterlagen?
Das Formular überträgt Ihre Angaben verschlüsselt an unseren Server in der Europäischen Union und von dort per E-Mail an uns. Ein externer Formulardienst ist nicht eingebunden. Für Rechtsanwälte gilt zusätzlich die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO), und zwar unabhängig davon, ob ein Mandat zustande kommt.
Entsteht durch die Anfrage schon ein Mandat?
Nein. Ein Mandat kommt erst durch ausdrückliche Beauftragung und Annahme zustande. Bis dahin sind Sie zu nichts verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass laufende Fristen durch eine Anfrage nicht gewahrt werden; sie enden zu ihrem Termin, gleich ob wir uns bereits gemeldet haben.

Lieber unmittelbar per E-Mail? post@arbeitsrecht-werts.de