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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Rechner

Klagefristrechner

Wann endet Ihre Frist für die Kündigungsschutzklage? Geben Sie den Tag ein, an dem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist. Der Rechner berücksichtigt die Verschiebung auf den nächsten Werktag und die in Bayern geltenden Feiertage.

Zugegangen ist die Kündigung, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass mit Kenntnisnahme zu rechnen war, beim Einwurf in den Briefkasten also regelmäßig noch am selben Tag.

Berechnung nach § 4 Satz 1 KSchG, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB und § 222 Abs. 2 ZPO. Berücksichtigt sind die gesetzlichen Feiertage in Bayern. Mariä Himmelfahrt am 15. August ist nicht eingerechnet, weil er nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gilt; ebenso wenig das Augsburger Friedensfest am 8. August. Fällt Ihr Fristende in diese Nähe, lassen Sie es zusätzlich prüfen. Keine Beratung im Einzelfall.

Warum diese Frist alles entscheidet

Wer nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erhebt, gegen den gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob der Kündigungsgrund trug, ob die Sozialauswahl richtig war oder ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde. Diese Wirkung tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass der Arbeitgeber etwas tun müsste.

Deshalb gilt: erst die Frist sichern, dann in Ruhe verhandeln. Wie das Verfahren abläuft und was es kostet, steht unter Kündigungsschutzklage. Was eine Einigung wert sein kann, zeigt der Abfindungsrechner.

Häufige Fragen

Ab wann läuft die Frist genau?
Ab dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB); die Frist endet mit Ablauf desjenigen Tages der dritten Woche, der dem Zugangstag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB). Geht die Kündigung an einem Dienstag zu, endet die Frist also mit Ablauf des Dienstags drei Wochen später.
Was gilt, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt?
Dann endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 222 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 ArbGG). Dasselbe gilt für Sonntage und gesetzliche Feiertage. Der Rechner berücksichtigt die in Bayern geltenden Feiertage.
Genügt es, die Klage am letzten Tag abzuschicken?
Nein. Maßgeblich ist der Eingang bei Gericht, nicht die Absendung. Die Klage muss also innerhalb der Frist beim Arbeitsgericht vorliegen, sei es elektronisch, per Fax, per Post oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten. Warten Sie damit nicht bis zum letzten Tag.
Gilt die Frist auch bei einer fristlosen Kündigung?
Ja, ebenso wie bei jeder anderen Kündigung, auch bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot und bei Sonderkündigungsschutz. Enthält eine außerordentliche Kündigung hilfsweise eine ordentliche, ist auch diese fristgemäß anzugreifen.
Die Frist ist abgelaufen. Gibt es noch einen Weg?
Möglicherweise. War die rechtzeitige Klage trotz zumutbarer Sorgfalt nicht möglich, kommt die nachträgliche Zulassung in Betracht; der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 5 KSchG). Unabhängig davon kann die fehlende Schriftform nach § 623 BGB auch später geltend gemacht werden. Lassen Sie den Fall prüfen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.