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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Arbeitsrecht vor Ort

Wo Ihr Fall verhandelt wird

Für ein Arbeitsgerichtsverfahren kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern wo der Betrieb liegt oder wo Sie gewöhnlich arbeiten. Diese Übersicht zeigt, welches Gericht für Ihren Ort zuständig ist und was dort zu erwarten ist.

Die Kanzlei sitzt in Erlangen. An den übrigen Orten unterhalten wir kein Büro; Besprechungen führen wir per Videokonferenz oder Telefon, Termine nehmen wir vor Ort wahr.

Kartenausschnitt der Region mit Standortnadeln
Zehn Orte, vier Arbeitsgerichte, eine Berufungsinstanz.
Angrenzend

Unterfranken

Würzburg zählt nicht zur Metropolregion Nürnberg, gehört aber zum Einzugsbereich der Kanzlei und wird wie die übrigen Orte betreut.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für mich zuständig?
Örtlich zuständig ist regelmäßig das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt oder in dem Sie gewöhnlich arbeiten (§ 48 Abs. 1a ArbGG, §§ 12 ff. ZPO). Auf Ihren Wohnsitz kommt es nicht an. Bei überwiegend mobiler Arbeit oder wechselnden Einsatzorten kann sich ein Wahlrecht ergeben, das die Verfahrensführung erleichtert.
Warum gehört Forchheim nicht zum Arbeitsgericht Nürnberg?
Weil sich die Gerichtsbezirke an der Justizorganisation orientieren, nicht an der Metropolregion. Der Landkreis Forchheim ist dem Bezirk des Arbeitsgerichts Bamberg zugewiesen, obwohl er wirtschaftlich zum Nürnberger Raum zählt. Diese Abweichung wird häufig übersehen.
Unterhalten Sie Büros an diesen Orten?
Nein. Die Kanzlei sitzt in Erlangen. An den übrigen Orten vertreten wir vor Gericht, ohne dort ein Büro zu unterhalten. Besprechungen führen wir per Videokonferenz oder Telefon, damit für Sie keine Anfahrt anfällt.
Was ist eine auswärtige Kammer?
Kein eigenes Gericht, sondern ein anderer Verhandlungsort desselben Gerichts. Welche Kammer verhandelt, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk des Betriebs. Für Beteiligte bedeutet das vor allem einen kürzeren Weg.
Wer entscheidet über die Berufung?
Für alle hier genannten Arbeitsgerichte das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Bayern hat zwei Landesarbeitsgerichte: Nürnberg für Nordbayern, München für Südbayern.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.