Wo Ihr Fall verhandelt wird
Für ein Arbeitsgerichtsverfahren kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern wo der Betrieb liegt oder wo Sie gewöhnlich arbeiten. Diese Übersicht zeigt, welches Gericht für Ihren Ort zuständig ist und was dort zu erwarten ist.
Die Kanzlei sitzt in Erlangen. An den übrigen Orten unterhalten wir kein Büro; Besprechungen führen wir per Videokonferenz oder Telefon, Termine nehmen wir vor Ort wahr.
Orte in der Metropolregion
Die Europäische Metropolregion Nürnberg umfasst 23 Landkreise und elf kreisfreie Städte in Mittel-, Ober- und Teilen Unterfrankens sowie der Oberpfalz. Diese neun Orte bilden den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Unterfranken
Würzburg zählt nicht zur Metropolregion Nürnberg, gehört aber zum Einzugsbereich der Kanzlei und wird wie die übrigen Orte betreut.
Vier Arbeitsgerichte, eine Berufungsinstanz
Arbeitsgericht Nürnberg
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg
Erste Instanz für Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach und sieben Landkreise. Keine auswärtigen Kammern.
Zum Gericht →Arbeitsgericht Bamberg
Willy-Lessing-Straße 13, 96047 Bamberg
Erste Instanz für Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach und Lichtenfels, mit auswärtiger Kammer in Coburg.
Zum Gericht →Arbeitsgericht Bayreuth
Ludwig-Thoma-Straße 7, 95447 Bayreuth
Erste Instanz für Bayreuth, Hof, Kulmbach und Wunsiedel, mit auswärtiger Kammer in Hof.
Zum Gericht →Arbeitsgericht Würzburg
Ludwigstraße 33, 97070 Würzburg
Erste Instanz für Unterfranken, mit Außenkammern in Aschaffenburg und Schweinfurt.
Zum Gericht →Landesarbeitsgericht Nürnberg
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg
Berufungsinstanz für die Arbeitsgerichte Nordbayerns, also Nürnberg, Würzburg, Bayreuth, Bamberg und Weiden. Dort besteht Anwaltszwang, und anders als in erster Instanz trägt die unterliegende Partei auch die Anwaltskosten der Gegenseite.
Zur Berufungsinstanz →Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für mich zuständig?
Warum gehört Forchheim nicht zum Arbeitsgericht Nürnberg?
Unterhalten Sie Büros an diesen Orten?
Was ist eine auswärtige Kammer?
Wer entscheidet über die Berufung?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.