Zum Inhalt springen
Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Gericht

Arbeitsgericht Bayreuth

Erste Instanz für Oberfranken-Ost, mit Sitz in der Ludwig-Thoma-Straße und einer auswärtigen Kammer in Hof. Der Bezirk reicht vom Fichtelgebirge bis ins Kulmbacher Land.

Drei Wochen, auch hier. Die Klagefrist des § 4 KSchG gilt bundesweit einheitlich. Sie beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Fristablauf berechnen.
Gerichtsgebäude mit Säulen und Treppe
Ein Gericht an zwei Verhandlungsorten.

Was wir für Sie tun

Verhandlungsort bestimmen

Bayreuth oder die Kammer Hof: Welcher der beiden Orte verhandelt, klären wir vor Einreichung der Klage. Für die Anreise macht das einen erheblichen Unterschied.

Klage fristwahrend einreichen

Elektronisch über das besondere Anwaltspostfach, mit Eingangsnachweis. Für die Drei-Wochen-Frist zählt allein der Eingang bei Gericht, nicht die Absendung.

Gütetermin führen

Erörterung und Vergleichsversuch vor dem Vorsitzenden, meist wenige Wochen nach Klageeingang. Hier endet die Mehrzahl der Verfahren.

Kammertermin

Bleibt es streitig, entscheidet die Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern nach Beweisaufnahme.

So läuft es ab

Zuständigkeit klären

Betriebssitz feststellen; daraus ergibt sich Bayreuth oder Hof.

Klage einreichen

Fristwahrend, mit den erforderlichen Anträgen.

Termine wahrnehmen

Güte- und gegebenenfalls Kammertermin am jeweiligen Verhandlungsort.

Häufige Fragen

Wo befindet sich das Arbeitsgericht Bayreuth?
Ludwig-Thoma-Straße 7, 95447 Bayreuth. Die auswärtige Kammer sitzt in der Kulmbacher Straße 47, 95030 Hof.
Welchen Bezirk deckt das Gericht ab?
Die kreisfreien Städte Bayreuth und Hof sowie die Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach und Wunsiedel im Fichtelgebirge. Für Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach und Lichtenfels ist dagegen das Arbeitsgericht Bamberg zuständig.
Wer entscheidet über die Berufung?
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg als Berufungsinstanz für die Arbeitsgerichte Nordbayerns.
Gelten hier dieselben Kostenregeln?
Ja. In erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und entfallen bei Vergleich oder Klagerücknahme.
Brauche ich in erster Instanz einen Anwalt?
Zwingend nicht; Anwaltszwang besteht erst vor dem Landesarbeitsgericht (§ 11 Abs. 4 ArbGG). Zu empfehlen ist die Vertretung gleichwohl, weil im Gütetermin über den Vergleich verhandelt wird und Zugeständnisse dort nicht mehr zurückzuholen sind.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.