Arbeitsgericht Bayreuth
Erste Instanz für Oberfranken-Ost, mit Sitz in der Ludwig-Thoma-Straße und einer auswärtigen Kammer in Hof. Der Bezirk reicht vom Fichtelgebirge bis ins Kulmbacher Land.
Was wir für Sie tun
Verhandlungsort bestimmen
Bayreuth oder die Kammer Hof: Welcher der beiden Orte verhandelt, klären wir vor Einreichung der Klage. Für die Anreise macht das einen erheblichen Unterschied.
Klage fristwahrend einreichen
Elektronisch über das besondere Anwaltspostfach, mit Eingangsnachweis. Für die Drei-Wochen-Frist zählt allein der Eingang bei Gericht, nicht die Absendung.
Gütetermin führen
Erörterung und Vergleichsversuch vor dem Vorsitzenden, meist wenige Wochen nach Klageeingang. Hier endet die Mehrzahl der Verfahren.
Kammertermin
Bleibt es streitig, entscheidet die Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern nach Beweisaufnahme.
So läuft es ab
Zuständigkeit klären
Betriebssitz feststellen; daraus ergibt sich Bayreuth oder Hof.
Klage einreichen
Fristwahrend, mit den erforderlichen Anträgen.
Termine wahrnehmen
Güte- und gegebenenfalls Kammertermin am jeweiligen Verhandlungsort.
Häufige Fragen
Wo befindet sich das Arbeitsgericht Bayreuth?
Welchen Bezirk deckt das Gericht ab?
Wer entscheidet über die Berufung?
Gelten hier dieselben Kostenregeln?
Brauche ich in erster Instanz einen Anwalt?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.