Landesarbeitsgericht Nürnberg
Berufungsinstanz für ganz Nordbayern, ansässig im selben Haus wie das Arbeitsgericht. Wer hier ankommt, hat erstinstanzlich verloren oder gewonnen; in beiden Fällen ändert sich die Verhandlungslage grundlegend.
Was wir für Sie tun
Berufung prüfen
Zuerst die nüchterne Frage: Ist das Urteil angreifbar, und rechtfertigt das Ergebnis den Aufwand? Eine Berufung ohne tragfähigen Angriffspunkt kostet Zeit und Geld, ohne die Lage zu verbessern.
Fristen wahren
Ein Monat für die Einlegung, zwei Monate für die Begründung, jeweils ab Zustellung des vollständigen Urteils (§ 66 Abs. 1 ArbGG). Beide Fristen sind Notfristen im praktischen Sinn: Wer sie versäumt, verliert.
Berufungsbegründung
Sie muss sich mit den tragenden Gründen des Urteils auseinandersetzen. Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrags führt zur Unzulässigkeit der Berufung.
Vergleich in zweiter Instanz
Auch das Landesarbeitsgericht wirkt auf eine Einigung hin. Häufig verschiebt das erstinstanzliche Urteil die Verhandlungsposition erheblich, in die eine oder die andere Richtung.
So läuft es ab
Einlegung
Binnen eines Monats ab Zustellung des vollständigen Urteils, durch Anwalt.
Begründung
Binnen zwei Monaten ab Zustellung, mit konkreter Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen.
Termin
Verhandlung vor der Kammer, häufig verbunden mit einem erneuten Vergleichsversuch.
Was sich in zweiter Instanz ändert
Drei Dinge unterscheiden die Berufung vom erstinstanzlichen Verfahren. Erstens besteht Anwaltszwang. Zweitens gilt die arbeitsrechtliche Kostenprivilegierung nicht mehr: Wer verliert, zahlt auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Drittens ist neuer Tatsachenvortrag nur eingeschränkt zulässig; was in erster Instanz hätte vorgetragen werden können, wird regelmäßig zurückgewiesen.
Daraus folgt eine praktische Regel: Die entscheidende Arbeit liegt in der ersten Instanz. Wer dort vollständig vorträgt und Beweis antritt, hat in der Berufung eine Grundlage. Wer sich auf die zweite Instanz vertröstet, hat sie meist nicht. Deshalb prüfen wir vor jeder Berufungseinlegung nüchtern, ob ein tragfähiger Angriffspunkt besteht, und sagen es Ihnen, wenn das nicht der Fall ist.
Häufige Fragen
Wo sitzt das Landesarbeitsgericht Nürnberg?
Für welche Gerichte ist es Berufungsinstanz?
Wann ist die Berufung überhaupt zulässig?
Besteht Anwaltszwang?
Wer trägt in der Berufung die Kosten?
Und danach?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.