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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Gericht

Arbeitsgericht Nürnberg

Erste Instanz für Mittelfranken mit Sitz in der Roonstraße 20. Für die meisten Mandanten der Region ist es das Gericht, vor dem sich ihr Fall entscheidet, meist bereits im Gütetermin.

Die Klage muss eingehen, nicht abgesandt sein. Für die Wahrung der Drei-Wochen-Frist kommt es auf den Eingang beim Arbeitsgericht an. Der Nachtbriefkasten hilft am letzten Tag, die Post nicht. Fristablauf berechnen.
Gerichtsgebäude mit Säulen und Treppe
Roonstraße 20, gemeinsames Haus von Arbeits- und Landesarbeitsgericht.

Was wir für Sie tun

Klage einreichen

Wir reichen elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein und dokumentieren den Eingang. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei Gericht, nicht die Absendung.

Gütetermin führen

Der Vorsitzende erörtert die Sache allein mit den Parteien. Hier endet die Mehrzahl der Verfahren, meist durch Vergleich. Die Zielmarke stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Kammertermin vorbereiten

Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Dann kommt es auf Beweisantritte und Zeugen an, nicht mehr auf Verhandlungsgeschick.

Zwangsvollstreckung

Aus Vergleich oder Urteil wird vollstreckt, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt. Das betrifft Abfindung, rückständige Vergütung und die Erteilung des Zeugnisses.

So läuft es ab

Klageeingang

Die Geschäftsstelle bestimmt den Gütetermin, meist binnen weniger Wochen.

Gütetermin

Erörterung und Vergleichsversuch vor dem Vorsitzenden allein.

Kammertermin

Streitige Entscheidung durch die Kammer, gegebenenfalls nach Beweisaufnahme.

Warum der Gütetermin so wichtig ist

Das arbeitsgerichtliche Verfahren beginnt mit einer Besonderheit: Vor der eigentlichen Verhandlung findet die Güteverhandlung statt, in der allein der Vorsitzende mit den Parteien spricht und auf eine Einigung hinwirkt (§ 54 ArbGG). Sie liegt früh, oft nur wenige Wochen nach Klageeingang, und sie endet in der Mehrzahl der Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich.

Das hat Folgen für die Vorbereitung. Wer erst im Termin überlegt, welche Abfindung annehmbar wäre, verhandelt schlecht. Deshalb legen wir vorher fest, was ein gutes Ergebnis wäre, wo Ihre Grenze liegt und welche Nebenpunkte mitgeregelt werden müssen: Beendigungstermin, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Zeugnisnote und Schlussformel. Siehe Abfindung und Arbeitszeugnis.

Wenn es streitig bleibt

Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin vor dem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, je einem aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen. Dort zählt, was vorgetragen und bewiesen ist. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Nürnberg statthaft, für die Anwaltszwang besteht.

Häufige Fragen

Wo befindet sich das Arbeitsgericht Nürnberg?
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg. Im selben Gebäude sitzt das Landesarbeitsgericht Nürnberg als Berufungsinstanz.
Für welchen Bezirk ist es zuständig?
Für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sowie für die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen. Auswärtige Kammern bestehen nicht; die Gerichtstage Ansbach und Weißenburg sind seit dem 1. Juli 2025 dauerhaft geschlossen.
Brauche ich vor dem Arbeitsgericht einen Anwalt?
In erster Instanz nicht; dort besteht kein Anwaltszwang. Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht dagegen schon (§ 11 Abs. 4 ArbGG). Auch ohne Zwang ist anwaltliche Vertretung zu empfehlen, weil im Gütetermin über den Vergleich verhandelt wird und Fehler dort nicht mehr korrigierbar sind.
Wer trägt die Kosten?
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und entfallen bei Vergleich oder Klagerücknahme ganz. Näheres unter Kündigungsschutzklage.
Wie hoch ist der Streitwert im Kündigungsschutzverfahren?
Regelmäßig bis zu drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Werden weitere Anträge gestellt, etwa auf Zeugnis oder Zahlung, erhöht sich der Wert entsprechend. Der Streitwert ist zugleich die Grundlage der Gebührenberechnung.
Kann ich per Videoübertragung teilnehmen?
Das Gericht kann die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO). Einen Anspruch darauf gibt es nicht, ein begründeter Antrag hat aber gute Aussichten, insbesondere bei weiter Anreise oder gesundheitlichen Gründen. Wir stellen ihn rechtzeitig.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.