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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Nürnberg

Arbeitsrecht in Nürnberg

Nürnberg ist der größte Arbeitsmarkt der Metropolregion und zugleich Sitz von Arbeits- und Landesarbeitsgericht. Wer hier arbeitet, findet sein Verfahren regelmäßig in der Roonstraße wieder.

Arbeits- und Landesarbeitsgericht teilen sich das Haus in der Roonstraße.
Arbeits- und Landesarbeitsgericht teilen sich das Haus in der Roonstraße.
Drei Wochen ab Zugang. Die Klagefrist des § 4 KSchG gilt bundesweit einheitlich, also auch in Nürnberg. Verstreicht sie, gilt selbst eine fehlerhafte Kündigung als wirksam. Fristablauf berechnen.

Was wir in Nürnberg bearbeiten

Kündigungsschutz im Großbetrieb

Wo ein Betriebsrat besteht, ist er vor jeder Kündigung anzuhören. Die Anhörung ist formstreng und wird häufig unvollständig durchgeführt, was die Kündigung unabhängig vom Kündigungsgrund zu Fall bringt.

Restrukturierung und Sozialplan

Bei Betriebsänderungen gelten Interessenausgleich, Sozialplan und Massenentlassungsanzeige. Wer in einer solchen Welle gekündigt wird, hat oft bessere Karten als gedacht, weil das Verfahren formstreng ist.

Öffentlicher Dienst und Tarif

Bei Anwendung des TVöD oder TV-L gelten eigene Kündigungsfristen, Unkündbarkeitsregeln und Eingruppierungsfragen. Auch dafür ist das Arbeitsgericht Nürnberg zuständig.

Vertretung im Termin

Güte- und Kammertermine nehmen wir in der Roonstraße persönlich wahr. Die Vorbereitung läuft per Videokonferenz, damit Sie dafür keinen Arbeitstag opfern müssen.

Vor Ort

Zuständigkeit und Verhandlungsort

Arbeitsgericht Nürnberg

Roonstraße 20, 90429 Nürnberg. Erste Instanz für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sowie die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen.

Zum Gericht →

Arbeitsmarkt vor Ort

Den Nürnberger Arbeitsmarkt prägen große Arbeitgeber, darunter die DATEV mit ihrem Hauptsitz, ein Großstandort von Siemens und die NÜRNBERGER Versicherung, dazu Handel, Logistik und ein umfangreicher öffentlicher Dienst.

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Roonstraße 20, 90429 Nürnberg. Berufungsinstanz für die Arbeitsgerichte Nordbayerns, also Nürnberg, Würzburg, Bayreuth, Bamberg und Weiden.

Zur Berufungsinstanz →

Auch für das Umland. Wir vertreten ebenso Mandantinnen und Mandanten aus Lauf an der Pegnitz, Hersbruck, Feucht, Stein, Zirndorf und Roth. Örtlich zuständig ist regelmäßig das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt oder in dem Sie gewöhnlich arbeiten, nicht das Gericht Ihres Wohnorts.

Der Arbeitsmarkt in Nürnberg

Den Nürnberger Arbeitsmarkt prägen große Arbeitgeber, darunter die DATEV mit ihrem Hauptsitz, ein Großstandort von Siemens und die NÜRNBERGER Versicherung, dazu Handel, Logistik und ein umfangreicher öffentlicher Dienst.

Das bedeutet für Sie zweierlei. Erstens greifen häufig zusätzliche Schutzmechanismen: Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl nach Punkteschema, Auswahlrichtlinien, bei größeren Maßnahmen die Massenentlassungsanzeige. Zweitens ist der Verhandlungsspielraum größer, weil größere Arbeitgeber Verfahrensrisiken anders bewerten als ein Kleinbetrieb.

Die Kanzlei sitzt in Erlangen; ein Büro in Nürnberg unterhalten wir nicht. Besprechungen führen wir per Videokonferenz oder Telefon, Termine nehmen wir vor Ort wahr. Für den Gütetermin kann zusätzlich die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung beantragt werden (§ 128a ZPO).

Häufige Fragen aus Nürnberg

Welches Arbeitsgericht ist für Nürnberg zuständig?
Das Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20, 90429 Nürnberg. Sein Bezirk umfasst die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sowie die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen.
Ich arbeite in Nürnberg, wohne aber woanders. Was gilt?
Maßgeblich ist regelmäßig der Ort des Betriebs oder der gewöhnliche Arbeitsort, nicht Ihr Wohnsitz. Arbeiten Sie überwiegend in Nürnberg, ist das Arbeitsgericht Nürnberg zuständig. Bei überwiegend mobiler Arbeit kann sich ein zusätzlicher Gerichtsstand ergeben.
Gibt es Besonderheiten bei Großbetrieben?
Ja, meist zu Ihren Gunsten. Betriebsratsanhörung und Massenentlassungsanzeige sind eigenständige Unwirksamkeitsgründe, die unabhängig davon greifen, ob der Kündigungsgrund selbst trägt.
Muss ich für die Beauftragung nach Nürnberg oder Erlangen kommen?
Nein. Ersteinschätzung und Bearbeitung laufen vollständig digital: Sie schildern den Fall über das Formular und hängen Ihre Unterlagen an, besprochen wird per Videokonferenz oder Telefon. Nur wenn tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, und dort vertreten wir Sie.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Sie ist kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst mit der Beauftragung, und auch dann erst, nachdem Rahmen und Deckung geklärt sind. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung bleiben drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 Satz 1 KSchG). Danach gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Melden Sie sich deshalb möglichst sofort; den Fristablauf können Sie hier berechnen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.