Arbeitsgericht Würzburg
Erste Instanz für Unterfranken, mit Hauptsitz in Würzburg und Außenkammern in Aschaffenburg und Schweinfurt. Der Verhandlungsort ergibt sich aus dem Amtsgerichtsbezirk des Betriebs.
Was wir für Sie tun
Verhandlungsort bestimmen
Würzburg, Aschaffenburg oder Schweinfurt: Der Ort richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk des Betriebs. Für die Anreise macht das einen erheblichen Unterschied.
Klage fristwahrend einreichen
Elektronisch über das besondere Anwaltspostfach, mit Eingangsnachweis. Für die Drei-Wochen-Frist zählt der Eingang bei Gericht.
Befristungsstreitigkeiten
Wegen Universität und Klinikum ist der Anteil der Entfristungsklagen hier hoch. Auch dafür gilt eine dreiwöchige Frist, gerechnet ab dem vereinbarten Vertragsende.
Vertretung im Termin
Wir nehmen Güte- und Kammertermine an allen drei Verhandlungsorten wahr; die Vorbereitung läuft per Videokonferenz.
So läuft es ab
Zuständigkeit klären
Betriebssitz feststellen, daraus ergibt sich der Verhandlungsort.
Klage einreichen
Fristwahrend, mit vollständigen Anträgen.
Termine wahrnehmen
Gütetermin, gegebenenfalls Kammertermin mit Beweisaufnahme.
Häufige Fragen
Wo befindet sich das Arbeitsgericht Würzburg?
Welchen Bezirk deckt das Gericht ab?
Welche Amtsgerichtsbezirke gehören zu den Außenkammern?
Wer entscheidet über die Berufung?
Gilt hier etwas Besonderes bei Befristungen?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.