Viele Befristungen halten nicht, was sie behaupten.
Befristungen sind formstreng und an enge Voraussetzungen gebunden. Ein Fehler in der Kette, und aus dem befristeten wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Geprüft werden muss allerdings rechtzeitig.
Was wir für Sie tun
Befristungsabrede prüfen
Die Befristung bedarf der Schriftform und muss vor Arbeitsantritt vereinbart sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Wird der Vertrag erst nach dem ersten Arbeitstag unterschrieben, ist die Befristung unwirksam und der Vertrag läuft unbefristet.
Sachgrund hinterfragen
Vertretung, Projekt, Erprobung, Haushaltsmittel: Nicht jeder genannte Sachgrund trägt. Bei der Vertretungsbefristung muss der Vertretungsfall tatsächlich bestehen und die Kausalkette nachvollziehbar sein.
Kettenbefristungen angreifen
Sachgrundlos sind höchstens zwei Jahre mit bis zu drei Verlängerungen zulässig (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Eine Verlängerung ist nur die reine Laufzeitänderung; wird zugleich der Inhalt geändert, liegt ein Neuvertrag vor.
Entfristungsklage führen
Auch hier gelten drei Wochen, gerechnet ab dem vereinbarten Ende (§ 17 TzBfG). Wer sie versäumt, kann sich auf die Unwirksamkeit nicht mehr berufen.
So läuft es ab
Vertragskette zusammentragen
Alle Verträge und Verlängerungen, mit Unterschriftsdatum. Genau dort liegen die Fehler.
Angriffspunkte bestimmen
Formfehler, fehlender oder unzutreffender Sachgrund, Vorbeschäftigung, unzulässige Verlängerung.
Fristgerecht klagen
Die Entfristungsklage ist innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende zu erheben, gern auch schon vorher.
Häufige Fragen
Wie lange darf ohne Sachgrund befristet werden?
Was ist eine unzulässige Verlängerung?
Ich arbeite nach dem Ende einfach weiter. Was gilt?
Kann ein befristeter Vertrag gekündigt werden?
Was bringt mir eine erfolgreiche Entfristungsklage?
Gilt das auch für Zeitarbeit und Werkverträge?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.