Arbeitsgericht Passau
Das Arbeitsgericht Passau ist erste Instanz in Arbeitssachen. Wir vertreten Sie dort in Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Zeugnisverfahren; die Mandatsführung läuft digital, verhandelt wird vor Ort oder nach § 128a ZPO per Videoübertragung.
KI-generiertes Bild
Anschrift und Zuständigkeit
Anschrift
Arbeitsgericht Passau
Eggendobl 4
94034 Passau
Gerichtsbezirk
Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Freyung und Passau
Zweite Instanz
Winzererstraße 106, 80797 München
Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Passau werden dort verhandelt.
Auswärtige Kammern
Auswärtige Kammern sind Teil des Gerichts, verhandeln aber an einem anderen Ort. Für die Klage ändert sich nichts; sie wird beim Arbeitsgericht Passau eingereicht.
Kammern Deggendorf
Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach
Zusätzlich hält das Gericht Gerichtstage ab in: Eggenfelden.
So vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht Passau
Für die Vertretung kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern dass Fristen gewahrt, Schriftsätze präzise und der Gütetermin vorbereitet ist. Die Klage reichen wir elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein, die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon, den Termin nehmen wir wahr. Bei einer Kündigung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG; unser Klagefristrechner zeigt Ihnen den Ablauf.
Häufige Fragen
Ist das Arbeitsgericht Passau für meinen Fall zuständig?
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Wer trägt die Anwaltskosten?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.