Abfindungsrechner
Wie hoch fällt eine Abfindung üblicherweise aus, und was bleibt nach Steuern übrig? Der Rechner zeigt beides: die Faustformel des Arbeitsrechts und die Steuerschätzung mit und ohne Fünftelregelung. Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.
Schätzung auf Grundlage des Einkommensteuertarifs nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung. Die Fünftelregelung des § 34 EStG setzt eine Zusammenballung der Einkünfte voraus und wird seit 2025 erst im Veranlagungsverfahren berücksichtigt. Die Faustformel ist keine Rechtsgrundlage, sondern eine Verhandlungsübung. Keine Beratung im Einzelfall.
Wie die Zahlen zustande kommen
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG oder aus einem Sozialplan. In der Praxis entsteht die Abfindung durch Verhandlung im Kündigungsschutzverfahren. Als Ausgangspunkt hat sich ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr etabliert; je größer das Prozessrisiko des Arbeitgebers, desto höher der Faktor. Mehr dazu auf der Seite Abfindung.
Die Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Fünftelregelung mildert die Progression, indem sie rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Ob und wie stark sie wirkt, hängt vom übrigen Einkommen im Auszahlungsjahr ab. Genau deshalb gehört der Auszahlungszeitpunkt in die Verhandlung und nicht erst in die Steuererklärung.
Häufige Fragen
Ist die Abfindung sozialversicherungsfrei?
Warum ist die Steuer auf der Abrechnung höher als hier berechnet?
Was bedeutet Zusammenballung?
Wie erhöhe ich den Faktor?
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Kostenfreie Ersteinschätzung
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