Die Kündigung entscheidet sich vor dem Schreiben.
Wenn der Umschlag beim Arbeitnehmer liegt, ist der Prozess im Wesentlichen gelaufen. Ob er zu gewinnen ist, hat sich in den Wochen davor entschieden: bei der Sachverhaltsaufnahme, bei der Sozialauswahl und in der Anhörung des Betriebsrats.
Was wir für Sie tun
Kündigungssachverhalt aufbereiten
Bevor gekündigt wird, muss der Sachverhalt stehen: Wer hat wann was festgestellt, welche Beweismittel gibt es, welche Abmahnungen sind einschlägig? Diese Arbeit entscheidet den späteren Prozess, nicht das Kündigungsschreiben.
Sozialauswahl belastbar dokumentieren
Vergleichbarkeit bestimmen, Punkteschema anwenden, Leistungsträger begründet herausnehmen, alles nachvollziehbar festhalten. Angegriffen wird später genau hier.
Betriebsrat richtig anhören
Die Anhörung nach § 102 BetrVG muss den Kündigungsgrund vollständig mitteilen. Was dort fehlt, kann im Prozess nicht nachgeschoben werden, und die Kündigung ist allein deshalb unwirksam.
Aufhebung als Alternative rechnen
Oft ist die einvernehmliche Trennung günstiger als das Verfahren. Wir beziffern beide Wege, damit die Entscheidung auf Zahlen beruht.
So läuft es ab
Lage prüfen
Vertrag, Personalakte, Betriebsgröße, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratszuständigkeit, laufende Fristen.
Weg festlegen
Ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsangebot, mit Kostenrahmen für jede Variante.
Umsetzen
Entwürfe für Anhörung, Kündigung und Zustellung; auf Wunsch Begleitung des Trennungsgesprächs und Vertretung im Verfahren.
Häufige Fragen
Woran scheitern Kündigungen am häufigsten?
Wie stellt man den Zugang sicher?
Wann ist eine Änderungskündigung sinnvoll?
Was ist bei Massenentlassungen zu beachten?
Wie hoch fällt eine Abfindung im Vergleich aus?
Können Sie das Trennungsgespräch begleiten?
Vorhaben kurz schildern
Beschreiben Sie den Fall in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob die geplante Kündigung trägt und welche Vorbereitung sie braucht, bevor über eine Beauftragung gesprochen wird.