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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Für Unternehmen

Die Kündigung entscheidet sich vor dem Schreiben.

Wenn der Umschlag beim Arbeitnehmer liegt, ist der Prozess im Wesentlichen gelaufen. Ob er zu gewinnen ist, hat sich in den Wochen davor entschieden: bei der Sachverhaltsaufnahme, bei der Sozialauswahl und in der Anhörung des Betriebsrats.

Zwei Personen am Verhandlungstisch mit einem Vertrag
Trennung als Verhandlung: meist der günstigere Weg.

Was wir für Sie tun

Kündigungssachverhalt aufbereiten

Bevor gekündigt wird, muss der Sachverhalt stehen: Wer hat wann was festgestellt, welche Beweismittel gibt es, welche Abmahnungen sind einschlägig? Diese Arbeit entscheidet den späteren Prozess, nicht das Kündigungsschreiben.

Sozialauswahl belastbar dokumentieren

Vergleichbarkeit bestimmen, Punkteschema anwenden, Leistungsträger begründet herausnehmen, alles nachvollziehbar festhalten. Angegriffen wird später genau hier.

Betriebsrat richtig anhören

Die Anhörung nach § 102 BetrVG muss den Kündigungsgrund vollständig mitteilen. Was dort fehlt, kann im Prozess nicht nachgeschoben werden, und die Kündigung ist allein deshalb unwirksam.

Aufhebung als Alternative rechnen

Oft ist die einvernehmliche Trennung günstiger als das Verfahren. Wir beziffern beide Wege, damit die Entscheidung auf Zahlen beruht.

So läuft es ab

Lage prüfen

Vertrag, Personalakte, Betriebsgröße, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratszuständigkeit, laufende Fristen.

Weg festlegen

Ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsangebot, mit Kostenrahmen für jede Variante.

Umsetzen

Entwürfe für Anhörung, Kündigung und Zustellung; auf Wunsch Begleitung des Trennungsgesprächs und Vertretung im Verfahren.

Zwei Wochen bei der fristlosen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen durch den Kündigungsberechtigten erklärt sein (§ 626 Abs. 2 BGB). Ermittlungen hemmen die Frist nur, solange sie zügig geführt werden. Diese Frist wird häufiger versäumt als jede andere.

Häufige Fragen

Woran scheitern Kündigungen am häufigsten?
Nach unserer Erfahrung an vier Punkten: an einer unvollständigen Betriebsratsanhörung, an einer Sozialauswahl, die vergleichbare Arbeitnehmer ausgeklammert hat, an einer fehlenden oder nicht einschlägigen Abmahnung vor der verhaltensbedingten Kündigung und an übersehenem Sonderkündigungsschutz. Alle vier lassen sich vorher ausräumen.
Wie stellt man den Zugang sicher?
Am sichersten durch persönliche Übergabe vor Zeugen mit Übergabevermerk oder durch Boten, der Inhalt und Einwurf bezeugen kann. Das Einwurfeinschreiben ist praktikabel, das Übergabeeinschreiben dagegen riskant, weil bei Nichtantreffen nur der Benachrichtigungszettel im Kasten liegt und der Zugang sich verzögert oder ganz ausbleibt.
Wann ist eine Änderungskündigung sinnvoll?
Wenn nicht der Arbeitsplatz entfallen soll, sondern seine Bedingungen zu ändern sind, etwa Standort, Aufgabenzuschnitt oder Vergütungsstruktur. Sie ist rechtlich anspruchsvoller als die Beendigungskündigung, weil das Änderungsangebot auf das unbedingt Erforderliche beschränkt sein muss. Nimmt der Arbeitnehmer unter Vorbehalt an, wird nur noch über die Änderung gestritten, nicht über den Bestand.
Was ist bei Massenentlassungen zu beachten?
Ab den Schwellenwerten des § 17 KSchG ist der Agentur für Arbeit vor Ausspruch der Kündigungen Anzeige zu erstatten und der Betriebsrat zu konsultieren. Fehler in diesem Verfahren führten in der Vergangenheit zur Unwirksamkeit sämtlicher Kündigungen. Die Anforderungen sind formal und werden von der Rechtsprechung genau geprüft; hier lohnt die frühe Abstimmung.
Wie hoch fällt eine Abfindung im Vergleich aus?
Üblich ist ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr als Ausgangspunkt. Der Faktor sinkt, wenn die Kündigung sauber vorbereitet ist, und steigt mit jedem angreifbaren Punkt. Die Rechnung dahinter ist Ihr Annahmeverzugsrisiko: Verlieren Sie nach zwölf Monaten Verfahrensdauer, schulden Sie die Vergütung für diese Zeit ohne Arbeitsleistung.
Können Sie das Trennungsgespräch begleiten?
Ja, auf Wunsch bereiten wir es vor oder nehmen per Videokonferenz teil. Häufig genügt ein abgestimmter Gesprächsleitfaden. Wichtig ist, dass im Gespräch keine Zusagen fallen, die später an anderer Stelle teuer werden.

Vorhaben kurz schildern

Beschreiben Sie den Fall in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob die geplante Kündigung trägt und welche Vorbereitung sie braucht, bevor über eine Beauftragung gesprochen wird.