Zum Inhalt springen
Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Für Unternehmen

Eine unwirksame Klausel ist schlechter als keine.

Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wer zu weit formuliert, verliert die Klausel vollständig und steht schlechter da als der, der die Frage gar nicht geregelt hat. Genauigkeit zahlt sich hier unmittelbar aus.

Arbeitsvertrag mit hervorgehobener Klausel
Im AGB-Recht gibt es kein Zurückschneiden auf das zulässige Maß.

Was wir für Sie tun

Arbeitsverträge AGB-fest formulieren

Vorformulierte Verträge werden am Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemessen. Unklare Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders, unangemessene fallen ersatzlos weg. Wir formulieren so, dass die Klausel im Streitfall stehen bleibt.

Nachweispflichten erfüllen

Seit der Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie sind die wesentlichen Vertragsbedingungen in einer erweiterten Liste und in engen Fristen niederzulegen (§ 2 NachwG). Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Variable Vergütung gestalten

Zielvereinbarungen, Boni, Provisionen und Prämien so aufsetzen, dass sie steuerbar bleiben: Stichtagsklauseln, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte halten nur in engen Grenzen.

Bindung und Schutz

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung, Rückzahlung von Fortbildungskosten, Verschwiegenheit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG.

So läuft es ab

Bestand sichten

Vorhandene Muster, tatsächlich verwendete Fassungen und gelebte Praxis. Häufig weichen sie voneinander ab.

Risiken markieren

Welche Klauseln fallen im Streitfall weg, welche wirken gegen Sie, wo fehlt eine Regelung ganz?

Muster liefern

Ein aktuelles Vertragsmuster mit Varianten für die üblichen Fälle, dazu eine kurze Anleitung für die Personalabteilung.

Häufige Fragen

Warum fallen Klauseln ersatzlos weg?
Weil im AGB-Recht keine geltungserhaltende Reduktion stattfindet. Eine zu weit gefasste Klausel wird nicht auf das zulässige Maß zurückgeführt, sondern ist insgesamt unwirksam; an ihre Stelle tritt das Gesetz. Wer eine Rückzahlungsklausel überdehnt, hat am Ende keine, nicht eine kürzere.
Welche Kündigungsfristen dürfen vereinbart werden?
Längere als die gesetzlichen ja, kürzere nur in engen Ausnahmen. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist gelten als für die durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Die Staffel des § 622 Abs. 2 BGB kann auf beide Seiten erstreckt werden, das muss aber ausdrücklich geschehen.
Sind Ausschlussfristen noch zulässig?
Ja, aber mit Vorgaben: mindestens drei Monate, beidseitig, in zwei Stufen zulässig, und für Verträge ab dem 1. Oktober 2016 darf höchstens Textform verlangt werden. Eine Klausel, die Schriftform fordert, ist unwirksam. Außerdem müssen der gesetzliche Mindestlohn und Haftung für Vorsatz ausgenommen sein, sonst fällt die Klausel insgesamt.
Was gilt für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot?
Es bedarf der Schriftform, ist auf höchstens zwei Jahre begrenzt und nur wirksam, wenn für die Dauer eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen zugesagt ist (§§ 74 ff. HGB). Fehlt die Zusage, ist das Verbot nichtig; ist sie zu niedrig, kann der Arbeitnehmer wählen. Ein Verbot ohne wirtschaftlichen Nutzen sollte man nicht vereinbaren, weil es teuer ist.
Wie regelt man mobiles Arbeiten sauber?
Am besten außerhalb des Arbeitsvertrags, in einer Zusatzvereinbarung oder Betriebsvereinbarung mit klarem Widerrufsvorbehalt. Wird das Homeoffice unbefristet im Arbeitsvertrag zugesagt, ist der Rückweg ins Büro nur noch über eine Änderungskündigung zu erreichen. Zu regeln sind ferner Arbeitszeit und Erreichbarkeit, Arbeitsschutz, Ausstattung, Kostentragung und Datenschutz.
Wie oft sollten Vertragsmuster überarbeitet werden?
Anlassbezogen, mindestens aber alle zwei bis drei Jahre. Das AGB-Recht im Arbeitsverhältnis entwickelt sich fast ausschließlich über die Rechtsprechung; eine Klausel, die vor fünf Jahren getragen hat, kann heute unwirksam sein, ohne dass sich der Gesetzestext geändert hätte.

Vertragsmuster prüfen lassen

Senden Sie uns Ihr aktuelles Arbeitsvertragsmuster. Sie erhalten eine erste Durchsicht mit den auffälligen Stellen, bevor über eine Überarbeitung gesprochen wird.