Geld, das Ihnen zusteht, verfällt schneller als gedacht.
Im Arbeitsrecht gilt selten die dreijährige Verjährung. Meistens greift zuerst eine vertragliche Ausschlussfrist von drei Monaten. Wer wartet, verliert nicht den Prozess, sondern den Anspruch.
Was wir für Sie tun
Rückstände geltend machen
Offene Gehälter, Provisionen, Zulagen und Spesen fordern wir mit Zinsen ein, notfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Bei Zahlungsverzug kommt eine Pauschale hinzu.
Überstunden durchsetzen
Der Knackpunkt ist die Darlegung: Welche Stunden wurden wann geleistet, und wurden sie angeordnet, gebilligt oder waren sie zur Erledigung der Arbeit notwendig? Wir strukturieren den Vortrag so, dass er trägt.
Bonus und Zielvereinbarung prüfen
Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte sind häufig unwirksam. Wurde keine Zielvereinbarung geschlossen, obwohl sie vorgesehen war, kommt Schadensersatz in Höhe des entgangenen Bonus in Betracht.
Ausschlussfristen wahren
Arbeits- und Tarifverträge verlangen oft, Ansprüche binnen drei Monaten schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Wer das versäumt, verliert sie, auch wenn sie bestehen.
So läuft es ab
Ansprüche beziffern
Abrechnungen, Arbeitsvertrag, Zeiterfassung und Tarifvertrag zusammentragen und die offenen Beträge sauber aufstellen.
Fristwahrend anmelden
Zunächst außergerichtlich, in der Form, die der Vertrag verlangt. Damit ist die Ausschlussfrist gewahrt.
Titel schaffen
Zahlt der Arbeitgeber nicht, folgt die Zahlungsklage vor dem Arbeitsgericht, gegebenenfalls verbunden mit weiteren Anträgen.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn das Gehalt zu spät kommt?
Wie beweise ich Überstunden?
Ist eine Klausel wirksam, die Überstunden mit dem Gehalt abgilt?
Was ist eine Ausschlussfrist?
Kann der Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung wieder streichen?
Und wenn die Firma insolvent ist?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.