Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 29.11.2023
Az. 2 Sa 82/21
ältere Entscheidung
Überstunden bei festgelegten Pausenzeiten; automatischer Pausenabzug
Arbeit während festgelegter Pausen kann Mehrarbeit sein; die Darlegungslast trägt der Arbeitnehmer. Ein per Betriebsvereinbarung geregelter automatischer Pausenabzug bei elektronischer Zeiterfassung bleibt auch nach dem EuGH-Urteil CCOO wirksam. BAG hat zurückverwiesen (12.02.2025 – 5 AZR 51/24).
§ 611a Abs. 2 BGB, § 14 TV-Ärzte/VKA
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 15.03.2023
Az. 1 Sa 65/22
ältere Entscheidung
Tariflicher Mehrurlaub bei Langzeiterkrankung
Zur Berechnung des tariflichen Mehrurlaubs bei über einjähriger krankheitsbedingter Arbeitsunterbrechung; das LAG sprach drei Mehrurlaubstage zu. Das BAG gab der Revision statt (16.04.2024 – 9 AZR 127/23).
§ 1 TVG, § 17 MTV Metall und Elektro Saarland
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 13.11.2019
Az. 1 Sa 1/19
ältere Entscheidung
Betriebsrente: Verwirkung des Anspruchs auf Neuberechnung
Wer eine Rentenanpassungsentscheidung für fehlerhaft hält, muss das vor dem nächsten Anpassungsstichtag zumindest außergerichtlich rügen, sonst erlischt der Korrekturanspruch; ein 13 Jahre nach Versorgungsfall gestellter Antrag ist verspätet.
§ 16 Abs. 1 BetrAVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 242 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 11.01.2017
Az. 2 Sa 6/16
ältere Entscheidung
AGG-Entschädigung wegen Altersdiskriminierung: Indizanforderungen
Die fehlende Ernsthaftigkeit einer Bewerbung hindert nicht die Anspruchsentstehung, kann die Geltendmachung aber treuwidrig machen; hat der Arbeitgeber nachweislich auch Ältere eingestellt, muss der Bewerber trotz § 22 AGG konkrete Indiztatsachen benennen. Klage abgewiesen (rechtskräftig).
§ 15 Abs. 2 AGG, § 22 AGG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 04.05.2016
Az. 2 Sa 10/15
ältere Entscheidung
Fristlose Kündigung wegen Fotos beim Toilettengang unwirksam
Ein unter der Toilettentrennwand aufgenommenes, sofort gelöschtes Foto trägt ohne nachgewiesenen Willensbezug keine fristlose Kündigung eines Profifußballers, jedenfalls ohne Abmahnung und ohne Verbreitung; die Kenntnis des Cheftrainers setzt die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht in Gang (rechtskräftig).
§ 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle