Arbeitsgericht Saarland
Das Arbeitsgericht Saarland in Saarbrücken ist erste Instanz in Arbeitssachen. Wir vertreten Sie dort in Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Zeugnisverfahren; die Mandatsführung läuft digital, verhandelt wird vor Ort oder nach § 128a ZPO per Videoübertragung.
KI-generiertes Bild
Anschrift und Zuständigkeit
Anschrift
Arbeitsgericht Saarland
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
Seit der Strukturreform 2018 besteht ein einziges Arbeitsgericht für das ganze Saarland, im selben Gebäude wie das Landesarbeitsgericht.
Gerichtsbezirk
Gesamtes Saarland
Zweite Instanz
Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken
Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Saarland werden dort verhandelt.
So vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht Saarland
Für die Vertretung kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern dass Fristen gewahrt, Schriftsätze präzise und der Gütetermin vorbereitet ist. Die Klage reichen wir elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein, die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon, den Termin nehmen wir wahr. Bei einer Kündigung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG; unser Klagefristrechner zeigt Ihnen den Ablauf.
Häufige Fragen
Ist das Arbeitsgericht Saarland für meinen Fall zuständig?
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Wer trägt die Anwaltskosten?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.