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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Sachsen-Anhalt

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Hierhin gelangt Ihr Verfahren, wenn eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts mit der Berufung angreift.

Gerichtsgebäude, Symbolbild für das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt KI-generiertes Bild

Anschrift und Zuständigkeit

Anschrift

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Dritte Instanz

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt

Zugang nur über die zugelassene Revision oder die erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde.

So vertreten wir Sie vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

Die Berufungsinstanz verzeiht keine Nachlässigkeit: Fristen von einem Monat für die Einlegung und zwei Monaten für die Begründung (§ 66 ArbGG), Vertretungszwang und ein Prüfungsmaßstab, der sich am erstinstanzlichen Vortrag orientiert. Wir führen Berufungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen vorab, welche Angriffe tragen und welche nur Kosten erzeugen.

Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt

Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.

Urteil vom 04.05.2026 Az. 7 SLa 46/25

Urlaubsabgeltung einer Lehrkraft: Grenzen der Mitwirkungsobliegenheiten

Die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers gelten grundsätzlich auch für angestellte Lehrkräfte; ohne Mitwirkung bleibt Urlaub aber nur erhalten, soweit er vor Eintritt der Langzeiterkrankung tatsächlich hätte genommen werden können. Beginnt die Arbeitsunfähigkeit vor den Sommerferien, greift das Fristenregime insoweit auch ohne Mitwirkung. Revision eingelegt.

§ 7 Abs. 4 BUrlG, § 44 Nr. 3 TV-L Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 16.08.2023 Az. 5 Sa 715/21 ältere Entscheidung

Neuvertrag: dynamische TVöD-Geltung nach Wortlaut der Verweisungsklausel

Bei nach dem 01.01.2002 geschlossenen Neuverträgen gilt die Gleichstellungsabreden-Auslegung nicht mehr; Verweisungsklauseln sind primär nach dem Wortlaut auszulegen — hier dynamische TVöD-Geltung bejaht und erhebliche Differenzvergütung zugesprochen. NZB verworfen (BAG 4 AZN 746/23).

§ 611a BGB, TVöD Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 10.05.2023 Az. 5 Sa 367/21 ältere Entscheidung

Altvertrag: Gleichstellungsabrede und statische Tarifgeltung

Bei Altverträgen ist die BAT-O-Verweisung eine Gleichstellungsabrede; nach Verbandsaustritt gelten die Tarifverträge nur noch statisch. Klage auf dynamische TVöD-Anwendung abgewiesen (rechtskräftig). Zusammen mit 5 Sa 715/21 zeigt sich die entscheidende Bedeutung des Vertragsdatums.

BAT, TVöD, § 611a Abs. 1 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 28.03.2023 Az. 4 Sa 186/22 ältere Entscheidung

AGG: Wissenszurechnung bei interner Bewerbung Schwerbehinderter

Lädt der öffentliche Arbeitgeber einen schwerbehinderten internen Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch, begründet das die Benachteiligungsvermutung, wenn er die Schwerbehinderung kannte oder kennen musste; das Wissen der zentralen Personalabteilung wird der dezentralen Stelle zugerechnet. Entschädigung zugesprochen; BAG gab der Revision statt (25.04.2024 – 8 AZR 143/23).

§ 165 S. 3 SGB IX, § 15 Abs. 2 AGG, § 22 AGG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 26.01.2021 Az. 6 Sa 29/19 ältere Entscheidung

Kündigung und Schwerbehinderung: Offenkundigkeit

Ist die Schwerbehinderung bei Kündigungszugang weder offenkundig noch festgestellt, greift der Sonderkündigungsschutz nicht; selbst die Kenntnis von einem Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung macht eine Schwerbehinderung nicht offenkundig, da es auch auf den Grad der Behinderung ankommt.

§ 168 SGB IX, § 173 Abs. 3 SGB IX, § 22 AGG Volltext in der amtlichen Quelle

Häufige Fragen

Wie kommt mein Verfahren zum Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt?
Über die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, in Bestandsstreitigkeiten stets, oder wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat (§ 64 ArbGG). Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang, etwa durch einen Rechtsanwalt (§ 11 Abs. 4 ArbGG).
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Zum Gütetermin wird das persönliche Erscheinen meist angeordnet. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO); ein begründeter Antrag hat bei weiter Anreise gute Aussichten. Wir stellen ihn rechtzeitig.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir vor Beginn der Tätigkeit.

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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

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