Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 02.06.2026
Az. 4 SLa 240/24
Entgeltfortzahlung und Sonderzahlung mit Stichtagsklausel
Einzelfall zu rückständiger Entgeltfortzahlung, Leistungszulage und Überstundenabgeltung; die Berufung des Arbeitgebers blieb erfolglos, auf die Anschlussberufung wurde weitere Vergütung zugesprochen. Behandelt eine Sondervergütung mit Ungekündigtheitsklausel an AGB-Maßstäben (rechtskräftig).
§ 307 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 3 EntgFG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 15.04.2026
Az. 6 SLa 186/25
Verdachtskündigung wegen Diebstahls aus dem Tresor; Schriftform der Kündigung
Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers tragen regelmäßig eine außerordentliche Kündigung; auf die Strafbarkeit kommt es nicht an, zumal bei mit der Geldbetreuung betrauten Arbeitnehmern. Zudem Anforderungen an Unterschrift (§ 623 BGB) und Kündigungsvollmacht.
§ 626 Abs. 1 BGB, § 623 BGB, § 126 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 25.03.2026
Az. 3 SLa 196/25
§ 34 TVöD schützt auch im neu begründeten Arbeitsverhältnis vor Wartezeitkündigung
Der tarifliche Ausschluss der ordentlichen Kündigung nach § 34 Abs. 2 S. 1 TVöD gilt unabhängig von der Dauer des aktuellen, nach Unterbrechung neu begründeten Arbeitsverhältnisses; eine Probezeitkündigung scheiterte daran. Kündigungsschutzklage erfolgreich; Revision zugelassen.
§ 34 Abs. 2 S. 1 TVöD, § 34 Abs. 3 S. 1 TVöD
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 25.03.2026
Az. 3 SLa 176/25
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist: Vorrang milderer Mittel
Die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Beschäftigten mit sozialer Auslauffrist war unwirksam; der Arbeitgeber muss mildere Mittel (u.a. bEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX) ausschöpfen. Illustriert die hohen Hürden des § 626 BGB bei tariflichem Sonderkündigungsschutz (rechtskräftig).
§ 626 Abs. 1 BGB, § 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX, § 34 Abs. 2 S. 1 TVöD
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 17.03.2026
Az. 4 SLa 192/25
Annahmeverzug: Tantieme und Inflationsausgleich nach unwirksamer Kündigung
Nach unwirksamer Kündigung schuldet der Arbeitgeber Annahmeverzugslohn einschließlich variabler Vergütungsbestandteile (Tantieme) und Inflationsausgleich; die Berufung des Arbeitgebers blieb im Kern erfolglos. Zeigt die Vergütungsfolgen verlorener Kündigungsschutzprozesse (rechtskräftig).
§ 615 BGB, § 252 BGB, § 280 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle