Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
Das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel ist erste Instanz in Arbeitssachen. Wir vertreten Sie dort in Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Zeugnisverfahren; die Mandatsführung läuft digital, verhandelt wird vor Ort oder nach § 128a ZPO per Videoübertragung.
KI-generiertes Bild
Anschrift und Zuständigkeit
Anschrift
Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 51
14770 Brandenburg an der Havel
Seit der Neustrukturierung zum 01.01.2023 bestehen in Brandenburg vier Arbeitsgerichtsbezirke; das Arbeitsgericht Potsdam ist geschlossen.
Zweite Instanz
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin
Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel werden dort verhandelt.
So vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
Für die Vertretung kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern dass Fristen gewahrt, Schriftsätze präzise und der Gütetermin vorbereitet ist. Die Klage reichen wir elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein, die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon, den Termin nehmen wir wahr. Bei einer Kündigung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG; unser Klagefristrechner zeigt Ihnen den Ablauf.
Häufige Fragen
Ist das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel für meinen Fall zuständig?
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Wer trägt die Anwaltskosten?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.