Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 29.05.2026
Az. 12 Sa 861/23
Fristlose Kündigung einer Führungskraft ohne Abmahnung (RBB-Intendanzleitung)
Die fristlose Kündigung der Leiterin der RBB-Intendanz war wirksam: Die ungeprüfte Freigabe einer Beraterrechnung über 12.000 EUR ohne nachvollziehbare Prüfung von Rechtsgrund und Leistung ist ein wichtiger Grund; bei hierarchisch herausgehobener Stellung war eine Abmahnung entbehrlich. Revision nicht zugelassen.
§ 626 Abs. 1 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Beschluss vom 15.04.2026
Az. 23 TaBVGa 269/26
Mitbestimmung bei Dienstplänen einer ausländischen Fluggesellschaft (einstweilige Verfügung)
Ein am Flughafen BER gewählter Betriebsrat einer maltesischen Fluggesellschaft kann seine Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplangestaltung schon vor rechtskräftiger Klärung der Betriebsratsfähigkeit im Eilverfahren durchsetzen; die Dienstplanfestlegung ohne Zustimmung wurde untersagt.
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 16.05.2025
Az. 12 Sa 1016/24
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab individueller Arbeitszeit
Eine Tarifregelung, die Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeit-Wochenarbeitszeit gewährt, benachteiligt Teilzeitbeschäftigte unzulässig; maßgeblich ist die Überschreitung der individuellen vertraglichen Wochenarbeitszeit. Auf gleicher Linie wie BAG 5 AZR 118/23.
§ 4 Abs. 1 TzBfG, Art. 3 GG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 16.01.2025
Az. 10 Sa 697/24
Urlaubsabgeltung verfällt trotz Urlaubsbescheinigung nach Ausschlussfrist
Eine Urlaubsbescheinigung verhindert nicht den Verfall des Abgeltungsanspruchs nach wirksamer zweistufiger Ausschlussfrist; sie wirkt nur informativ und ist kein Anerkenntnis. Abgeltung von 21 Urlaubstagen (über 10.000 EUR) wegen verspäteter Geltendmachung verloren.
§ 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 305 ff. BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 18.06.2024
Az. 8 Sa 20/24
ältere Entscheidung
Befristung und Überlassungshöchstdauer in der Leiharbeit
Die tarifliche Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten war wirksam; § 19 Abs. 2 AÜG bleibt trotz gerügter Unionsrechtswidrigkeit anwendbar. Eine vorherige Zeitarbeitstätigkeit ist keine Vorbeschäftigung i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG.
§ 1 AÜG, § 9 AÜG, § 10 AÜG, § 19 Abs. 2 AÜG, § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG
Volltext in der amtlichen Quelle