Urlaub verfällt nicht mehr von selbst.
Seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss der Arbeitgeber auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen. Tut er es nicht, sammeln sich Ansprüche an, oft über Jahre und in erheblicher Höhe.
Was wir für Sie tun
Urlaubsansprüche sichern
Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch zum Jahresende. Der Arbeitgeber muss zuvor konkret auffordern und auf den drohenden Verfall hinweisen. Unterbleibt das, wächst der Anspruch weiter an.
Entgeltfortzahlung durchsetzen
Sechs Wochen Entgeltfortzahlung je Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Wird die Zahlung mit dem Hinweis auf einen Vorerkrankungsfall verweigert, prüfen wir Fortsetzungs- und Einheitserkrankung.
Kündigung im Krankheitsfall abwehren
Krankheit schützt nicht vor Kündigung, aber die krankheitsbedingte Kündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden: negative Prognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, Interessenabwägung.
BEM begleiten
Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Unterbleibt es, schwächt das eine spätere Kündigung erheblich.
So läuft es ab
Ansprüche feststellen
Urlaubskonto, Krankheitszeiten, Abrechnungen und Hinweise des Arbeitgebers zusammentragen.
Geltend machen
Schriftlich, unter Beachtung etwaiger Ausschlussfristen und mit klarer Fristsetzung.
Notfalls klagen
Auf Urlaubsgewährung, Abgeltung oder Entgeltfortzahlung, je nachdem, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Urlaubsabgeltung am Ende des Arbeitsverhältnisses
Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht genommener Urlaub abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Anspruch richtet sich auf Geld und unterliegt, anders als der Urlaubsanspruch selbst, vertraglichen Ausschlussfristen. Wer nach einer Kündigung freigestellt wird, sollte genau hinsehen: Eine wirksame Anrechnung von Resturlaub auf die Freistellung setzt voraus, dass die Freistellung unwiderruflich erfolgt und der Urlaub konkret bezeichnet ist. Andernfalls besteht der Abgeltungsanspruch fort. Dieser Punkt gehört in jeden Vergleich, siehe Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Häufige Fragen
Verfällt mein Urlaub am 31. Dezember?
Was passiert mit Urlaub bei langer Krankheit?
Ich werde im Urlaub krank. Sind die Tage verloren?
Wie lange bekomme ich Entgeltfortzahlung?
Darf mir während der Krankheit gekündigt werden?
Muss ich die Diagnose mitteilen?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.