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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Urlaub und Krankheit

Urlaub verfällt nicht mehr von selbst.

Seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss der Arbeitgeber auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen. Tut er es nicht, sammeln sich Ansprüche an, oft über Jahre und in erheblicher Höhe.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung neben Sonnenschirm und Liege
Zwei Ansprüche, die oft zusammen auftreten.

Was wir für Sie tun

Urlaubsansprüche sichern

Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch zum Jahresende. Der Arbeitgeber muss zuvor konkret auffordern und auf den drohenden Verfall hinweisen. Unterbleibt das, wächst der Anspruch weiter an.

Entgeltfortzahlung durchsetzen

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung je Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Wird die Zahlung mit dem Hinweis auf einen Vorerkrankungsfall verweigert, prüfen wir Fortsetzungs- und Einheitserkrankung.

Kündigung im Krankheitsfall abwehren

Krankheit schützt nicht vor Kündigung, aber die krankheitsbedingte Kündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden: negative Prognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, Interessenabwägung.

BEM begleiten

Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Unterbleibt es, schwächt das eine spätere Kündigung erheblich.

So läuft es ab

Ansprüche feststellen

Urlaubskonto, Krankheitszeiten, Abrechnungen und Hinweise des Arbeitgebers zusammentragen.

Geltend machen

Schriftlich, unter Beachtung etwaiger Ausschlussfristen und mit klarer Fristsetzung.

Notfalls klagen

Auf Urlaubsgewährung, Abgeltung oder Entgeltfortzahlung, je nachdem, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht.

Urlaubsabgeltung am Ende des Arbeitsverhältnisses

Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht genommener Urlaub abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Anspruch richtet sich auf Geld und unterliegt, anders als der Urlaubsanspruch selbst, vertraglichen Ausschlussfristen. Wer nach einer Kündigung freigestellt wird, sollte genau hinsehen: Eine wirksame Anrechnung von Resturlaub auf die Freistellung setzt voraus, dass die Freistellung unwiderruflich erfolgt und der Urlaub konkret bezeichnet ist. Andernfalls besteht der Abgeltungsanspruch fort. Dieser Punkt gehört in jeden Vergleich, siehe Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Häufige Fragen

Verfällt mein Urlaub am 31. Dezember?
Nur, wenn der Arbeitgeber Sie zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und Sie klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass er sonst verfällt. Diese Mitwirkungsobliegenheit hat der Europäische Gerichtshof entwickelt, das Bundesarbeitsgericht hat sie übernommen. Ohne solchen Hinweis wird der Urlaub in das Folgejahr übertragen und häufig über Jahre angesammelt.
Was passiert mit Urlaub bei langer Krankheit?
Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt der gesetzliche Urlaub fünfzehn Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, also regelmäßig zum 31. März des übernächsten Jahres. Konnte der Urlaub dagegen zu Beginn des Jahres noch genommen werden, greift diese Frist nur, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweisobliegenheit nachgekommen ist.
Ich werde im Urlaub krank. Sind die Tage verloren?
Nein. Nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die Sie unverzüglich vorlegen sollten. Sie dürfen den Urlaub allerdings nicht eigenmächtig verlängern; die freien Tage sind neu zu beantragen.
Wie lange bekomme ich Entgeltfortzahlung?
Sechs Wochen je Krankheitsfall, nach vierwöchigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§§ 3, 3a EFZG). Tritt während einer Erkrankung eine weitere hinzu, bleibt es beim einheitlichen Verhinderungsfall. Erst wenn Sie zwischenzeitlich arbeitsfähig waren, beginnt bei neuer Erkrankung ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Darf mir während der Krankheit gekündigt werden?
Ja, ein Kündigungsverbot besteht nicht. Die krankheitsbedingte Kündigung ist aber nur wirksam, wenn im Kündigungszeitpunkt weitere erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind, dies betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt und die Abwägung zu Lasten des Arbeitnehmers ausfällt. Fehlt ein angebotenes betriebliches Eingliederungsmanagement, muss der Arbeitgeber darlegen, dass es ohnehin nichts genützt hätte. Mehr unter Kündigung.
Muss ich die Diagnose mitteilen?
Nein. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer, nicht auf die Diagnose. Seit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ruft er die Daten bei gesetzlich Versicherten regelmäßig selbst bei der Krankenkasse ab; die Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber bleibt bestehen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.