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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Bremen

Landesarbeitsgericht Bremen

Das Landesarbeitsgericht Bremen ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Hierhin gelangt Ihr Verfahren, wenn eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts mit der Berufung angreift.

Gerichtsgebäude, Symbolbild für das Landesarbeitsgericht Bremen KI-generiertes Bild

Anschrift und Zuständigkeit

Anschrift

Landesarbeitsgericht Bremen

Am Wall 198
28195 Bremen

Dritte Instanz

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt

Zugang nur über die zugelassene Revision oder die erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde.

So vertreten wir Sie vor dem Landesarbeitsgericht Bremen

Die Berufungsinstanz verzeiht keine Nachlässigkeit: Fristen von einem Monat für die Einlegung und zwei Monaten für die Begründung (§ 66 ArbGG), Vertretungszwang und ein Prüfungsmaßstab, der sich am erstinstanzlichen Vortrag orientiert. Wir führen Berufungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen vorab, welche Angriffe tragen und welche nur Kosten erzeugen.

Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Bremen

Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.

Urteil vom 19.05.2026 Az. 1 SLa 88/25

Zukunftssicherungstarifvertrag schließt Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld aus

Ein Zukunftssicherungstarifvertrag schloss für 2021–2023 Jahreszuwendung und zusätzliches Urlaubsgeld der Hafenarbeiter wirksam aus; der Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG ging zulasten des Klägers. Das Gesamthafenbetriebsgesetz verdrängt als Spezialregelung das AÜG. Revision zugelassen.

§ 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 8 Abs. 1 AÜG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 17.03.2026 Az. 1 SLa 98/25

Unklarheitenregel sichert Stufensteigerung; Weisung gegen mobile Arbeit unwirksam

Die Klausel, das Gehalt werde in Anlehnung an eine TVöD-Entgeltgruppe gezahlt und tarifliche Anpassungen erfolgten analog, ist mehrdeutig; nach § 305c Abs. 2 BGB umfasst sie auch künftige Stufensteigerungen. Zudem war die Weisung, statt mobil nur noch im Büro zu arbeiten, ermessensfehlerhaft und unwirksam.

§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGB, § 16 Abs. 3 TVöD-Bund, § 106 GewO Volltext in der amtlichen Quelle

Beschluss vom 30.10.2025 Az. 3 Sa 90/23

AGG-Entschädigung: Aussetzung bis zur EuGH-Klärung des Rechtsmissbrauchs

Das Berufungsverfahren über eine AGG-Entschädigung wegen behaupteter Bewerbungsdiskriminierung wird analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH über die BGH-Vorlage vom 28.08.2025 (VI ZR 258/24) zum subjektiven Element des Rechtsmissbrauchs ausgesetzt.

§ 148 ZPO, § 22 AGG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 03.04.2024 Az. 3 Sa 64/23 ältere Entscheidung

Probezeitkündigung unwirksam bei pauschaler Personalratsanhörung

Eine Wartezeitkündigung war unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Personalrat nur pauschal ein gestörtes Vertrauensverhältnis mitteilte, obwohl der Kündigungsentschluss auf konkreten Kassenfehlbeständen beruhte; solche Tatsachen sind mitzuteilen. Die Wartezeit wird durch Anrufung der Einigungsstelle nicht gehemmt.

§ 58 Abs. 3 BremPersVG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 2 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 11.01.2024 Az. 2 Sa 52/23 ältere Entscheidung

Befristung nach § 16i Abs. 8 SGB II; aufschiebende Bedingung der Förderbewilligung

Die Befristung eines nach § 16i SGB II geförderten Arbeitsvertrags ist wirksam, unabhängig davon, ob die Jobcenter-Zuweisung vor oder nach der Befristungsabrede erfolgte; eine aufschiebende Bedingung der Förderbewilligung hält der AGB-Kontrolle stand. Revision zugelassen.

§ 16i Abs. 8 SGB II, § 158 Abs. 1 BGB, § 307 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Häufige Fragen

Wie kommt mein Verfahren zum Landesarbeitsgericht Bremen?
Über die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, in Bestandsstreitigkeiten stets, oder wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat (§ 64 ArbGG). Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang, etwa durch einen Rechtsanwalt (§ 11 Abs. 4 ArbGG).
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Zum Gütetermin wird das persönliche Erscheinen meist angeordnet. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO); ein begründeter Antrag hat bei weiter Anreise gute Aussichten. Wir stellen ihn rechtzeitig.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir vor Beginn der Tätigkeit.

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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

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