Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 19.05.2026
Az. 1 SLa 88/25
Zukunftssicherungstarifvertrag schließt Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld aus
Ein Zukunftssicherungstarifvertrag schloss für 2021–2023 Jahreszuwendung und zusätzliches Urlaubsgeld der Hafenarbeiter wirksam aus; der Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG ging zulasten des Klägers. Das Gesamthafenbetriebsgesetz verdrängt als Spezialregelung das AÜG. Revision zugelassen.
§ 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 8 Abs. 1 AÜG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 17.03.2026
Az. 1 SLa 98/25
Unklarheitenregel sichert Stufensteigerung; Weisung gegen mobile Arbeit unwirksam
Die Klausel, das Gehalt werde in Anlehnung an eine TVöD-Entgeltgruppe gezahlt und tarifliche Anpassungen erfolgten analog, ist mehrdeutig; nach § 305c Abs. 2 BGB umfasst sie auch künftige Stufensteigerungen. Zudem war die Weisung, statt mobil nur noch im Büro zu arbeiten, ermessensfehlerhaft und unwirksam.
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGB, § 16 Abs. 3 TVöD-Bund, § 106 GewO
Volltext in der amtlichen Quelle
Beschluss vom 30.10.2025
Az. 3 Sa 90/23
AGG-Entschädigung: Aussetzung bis zur EuGH-Klärung des Rechtsmissbrauchs
Das Berufungsverfahren über eine AGG-Entschädigung wegen behaupteter Bewerbungsdiskriminierung wird analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH über die BGH-Vorlage vom 28.08.2025 (VI ZR 258/24) zum subjektiven Element des Rechtsmissbrauchs ausgesetzt.
§ 148 ZPO, § 22 AGG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 03.04.2024
Az. 3 Sa 64/23
ältere Entscheidung
Probezeitkündigung unwirksam bei pauschaler Personalratsanhörung
Eine Wartezeitkündigung war unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Personalrat nur pauschal ein gestörtes Vertrauensverhältnis mitteilte, obwohl der Kündigungsentschluss auf konkreten Kassenfehlbeständen beruhte; solche Tatsachen sind mitzuteilen. Die Wartezeit wird durch Anrufung der Einigungsstelle nicht gehemmt.
§ 58 Abs. 3 BremPersVG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 2 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 11.01.2024
Az. 2 Sa 52/23
ältere Entscheidung
Befristung nach § 16i Abs. 8 SGB II; aufschiebende Bedingung der Förderbewilligung
Die Befristung eines nach § 16i SGB II geförderten Arbeitsvertrags ist wirksam, unabhängig davon, ob die Jobcenter-Zuweisung vor oder nach der Befristungsabrede erfolgte; eine aufschiebende Bedingung der Förderbewilligung hält der AGB-Kontrolle stand. Revision zugelassen.
§ 16i Abs. 8 SGB II, § 158 Abs. 1 BGB, § 307 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle