Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 05.11.2025
Az. 11 SLa 394/25
Kündigungsschutz vor jedem Elternzeitabschnitt
Der besondere Kündigungsschutz vor Beginn der Elternzeit gilt bei aufgeteilter Elternzeit erneut vor jedem einzelnen Abschnitt; die flexible Verteilung darf Arbeitnehmer nicht schlechter stellen. Vom BAG bestätigt (2 AZR 213/25).
§ 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BEEG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 18.09.2025
Az. 5 SLa 120/25
Betriebsbedingte Kündigung nach Ablehnung einer Arbeitszeiterhöhung: Maßregelung
Eine Betriebsvereinbarung, die Kündigungsschutz nur den einer Arbeitszeiterhöhung zustimmenden Arbeitnehmern gewährt, verstößt gegen das Maßregelungsverbot; die betriebsbedingte Kündigung eines ablehnenden 62-Jährigen war unwirksam.
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 612a BGB, § 75 BetrVG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 11.09.2025
Az. 13 SLa 316/25
Urlaubsverfall bei Elternzeit: eigenes Urlaubsjahr
Die Sonderregeln zu Mutterschutz und Elternzeit bilden ein eigenständiges Urlaubsjahr, das nicht mit einer bloßen Verlängerung des dreimonatigen Übertragungszeitraums gleichzusetzen ist; tariflicher Mehrurlaub verfällt erst nach dessen Ablauf.
§ 7 Abs. 3 BUrlG, § 17 Abs. 2 BEEG, § 24 S. 2 MuSchG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 05.09.2025
Az. 14 SLa 145/25
Fristlose Kündigung wegen Täuschung über Online-AU
Reicht ein Arbeitnehmer bewusst eine AU-Bescheinigung ein, die wahrheitswidrig einen Arztkontakt suggeriert, obwohl sie allein auf einem Online-Fragebogen beruht, rechtfertigt die Täuschung über das Zustandekommen eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung.
§ 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 03.01.2025
Az. 9 Sa 909/23
Altersteilzeit: kein Wertguthaben im kontinuierlichen Modell
Im kontinuierlichen Altersteilzeitmodell erhält der Arbeitnehmer laufend die reduzierte Vergütung; anders als im Blockmodell entstehen keine Wertguthaben, weshalb bei vorzeitiger Beendigung kein Ausgleich zur fiktiven Vollzeitvergütung verlangt werden kann.
§ 305 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle