Arbeitsgericht Pforzheim
Das Arbeitsgericht Pforzheim ist erste Instanz in Arbeitssachen. Wir vertreten Sie dort in Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Zeugnisverfahren; die Mandatsführung läuft digital, verhandelt wird vor Ort oder nach § 128a ZPO per Videoübertragung.
KI-generiertes Bild
Anschrift und Zuständigkeit
Anschrift
Arbeitsgericht Pforzheim
Simmlerstraße 9
75172 Pforzheim
Zweite Instanz
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Börsenstraße 6, 70174 Stuttgart
Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Pforzheim werden dort verhandelt.
So vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht Pforzheim
Für die Vertretung kommt es nicht darauf an, wo die Kanzlei sitzt, sondern dass Fristen gewahrt, Schriftsätze präzise und der Gütetermin vorbereitet ist. Die Klage reichen wir elektronisch über das besondere Anwaltspostfach ein, die Besprechung führen wir per Videokonferenz oder Telefon, den Termin nehmen wir wahr. Bei einer Kündigung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG; unser Klagefristrechner zeigt Ihnen den Ablauf.
Häufige Fragen
Ist das Arbeitsgericht Pforzheim für meinen Fall zuständig?
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Wer trägt die Anwaltskosten?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.