Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 10.06.2026
Az. 19 Sa 6/26
Keine erneute Betriebsratsanhörung bei Wiederholung einer nicht zugegangenen Kündigung
Geht eine Kündigungserklärung nicht zu, ist die auf gleichem Sachverhalt beruhende, zeitnah nachfolgende Kündigung keine zweite Kündigung; eine erneute Betriebsratsanhörung ist nicht erforderlich, unabhängig von der Reaktion des Betriebsrats im ersten Anhörungsverfahren. Revision zugelassen (BAG 2 AZR 156/26 anhängig).
§ 102 Abs. 1 BetrVG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 03.06.2026
Az. 21 Sa 63/25
Fristlose Verdachtskündigung bei heimlichem Mitschnitt eines Personalgesprächs
Der dringende, auf objektive Tatsachen gestützte Verdacht einer heimlichen Audioaufzeichnung eines Personalgesprächs ist ein schwerwiegender Vertrauensbruch, der ohne Abmahnung die fristlose Kündigung tragen kann; verdachtsbegründend war ein achtseitiges Gedächtnisprotokoll mit 120 wörtlichen Wortbeiträgen samt Transkriptionsartefakten.
§ 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 31.03.2026
Az. 15 Sa 33/25
Annahmeverzug: Vermittlungspostfach und einstellungsverhinderndes Verhalten
Im Annahmeverzugsprozess hat der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch über Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit (Anschluss an BAG 5 AZR 273/24); eine bloße Interessensbekundung im Jobbörsen-Profil ist noch kein Vermittlungsvorschlag. Völlig überhöhte Gehaltsvorstellungen können als einstellungsverhinderndes Verhalten Böswilligkeit begründen (Gesamtabwägung).
§ 11 Nr. 2 KSchG, § 615 S. 1 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 14.01.2026
Az. 4 Sa 39/25
Krankheitsbedingte Kündigung: Hinweispflicht auf Betriebsarzt beim bEM
Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement ist, soweit erforderlich, der Werks- oder Betriebsarzt hinzuzuziehen; darauf ist der Arbeitnehmer in der Einladung oder einem Informationsgespräch hinzuweisen, einschließlich der Schweigepflicht des Betriebsarztes. Fehlt das, ist die krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig unverhältnismäßig.
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 167 Abs. 2 S. 3 SGB IX
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 28.11.2025
Az. 7 Sa 33/25
Erschütterter Beweiswert passgenauer AU-Bescheinigungen nach Kündigung
Der Beweiswert von nach Kündigungsausspruch ausgestellten AU-Bescheinigungen kann erschüttert sein, wenn sie passgenau die restliche Vertragslaufzeit abdecken; zeitliche Koinzidenz setzt keine zeitgleiche Übergabe von Kündigung und Krankmeldung voraus. Entgeltfortzahlungsklage abgewiesen (rechtskräftig).
§ 3 Abs. 1 EntgFG, § 5 Abs. 1 EntgFG, § 138 Abs. 2 ZPO
Volltext in der amtlichen Quelle