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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Hessen

Hessisches Landesarbeitsgericht

Das Hessisches Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Hierhin gelangt Ihr Verfahren, wenn eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts mit der Berufung angreift.

Gerichtsgebäude, Symbolbild für das Hessisches Landesarbeitsgericht KI-generiertes Bild

Anschrift und Zuständigkeit

Anschrift

Hessisches Landesarbeitsgericht

Gutleutstraße 130
60327 Frankfurt am Main

Dritte Instanz

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt

Zugang nur über die zugelassene Revision oder die erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde.

So vertreten wir Sie vor dem Hessisches Landesarbeitsgericht

Die Berufungsinstanz verzeiht keine Nachlässigkeit: Fristen von einem Monat für die Einlegung und zwei Monaten für die Begründung (§ 66 ArbGG), Vertretungszwang und ein Prüfungsmaßstab, der sich am erstinstanzlichen Vortrag orientiert. Wir führen Berufungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen vorab, welche Angriffe tragen und welche nur Kosten erzeugen.

Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts

Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.

Urteil vom 11.05.2026 Az. 7 SLa 598/25

Stufenzuordnung nach freiwilligem Stellenwechsel (TV-AL II)

Wechselt eine Beschäftigte der US-Stationierungsstreitkräfte auf eigene Bewerbung die Stelle, behält sie die erreichte Stufenzuordnung bei der neuen Eingruppierung nicht (keine Herabgruppierung i.S.d. TV-AL II). Revision zugelassen.

TV-AL II Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 06.03.2026 Az. 14 SLa 107/25

Bedingungsfeindlichkeit: keine Kündigung unter Vorbehalt gerichtlicher Zustimmungsersetzung

Eine betriebsbedingte Kündigung kann wegen ihrer Bedingungsfeindlichkeit nicht wirksam unter der Bedingung ausgesprochen werden, dass das Arbeitsgericht die verweigerte Betriebsratszustimmung zu einer Versetzung nicht ersetzt; das ist weder Rechts- noch Potestativbedingung. Kündigungsschutzklage erfolgreich.

§ 1 KSchG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 15.01.2026 Az. 3 SLa 803/24

Verlust des tariflichen Besitzstands nach einvernehmlicher Tätigkeitsänderung

Ein Wachpolizist verliert den Besitzstand des ÄnderungsTV Nr. 10 zum TV-H, wenn er nach dem Überleitungszeitpunkt einvernehmlich eine geänderte Tätigkeit übernimmt; dann greift wieder die Tarifautomatik. Klage abgewiesen; Revision beim BAG (4 AZR 109/26).

§ 12 TV-H Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 12.01.2026 Az. 7 Sa 410/23

Arbeitnehmerstatus einer langjährigen Rundfunk-Mitarbeiterin

Eine seit 1991 als Kabelhelferin/Studioassistenz auf Basis einzelner Tätigkeitsangebote beschäftigte Rundfunkmitarbeiterin ist Arbeitnehmerin; das LAG stellte ein fortbestehendes Teilzeitarbeitsverhältnis (47,7 %) fest und verurteilte den Sender zur Beschäftigung. Revision beim BAG (9 AZR 73/26).

§ 611a BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 09.01.2026 Az. 10 SLa 614/25

Keine Arbeitsaufnahmepflicht während des Kündigungsschutzprozesses

Während des Kündigungsschutzprozesses muss der Arbeitnehmer die Arbeit grundsätzlich nicht wieder aufnehmen, denn mit der Kündigung hat der Arbeitgeber die Annahme der Leistung konkludent abgelehnt; anders nur, wenn er die Unwirksamkeit ernsthaft einräumt und zur Rückkehr auffordert. Revision für den Kläger zugelassen.

§ 626 BGB, § 611a Abs. 1 BGB, §§ 293 ff. BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Häufige Fragen

Wie kommt mein Verfahren zum Hessisches Landesarbeitsgericht?
Über die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, in Bestandsstreitigkeiten stets, oder wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat (§ 64 ArbGG). Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang, etwa durch einen Rechtsanwalt (§ 11 Abs. 4 ArbGG).
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Zum Gütetermin wird das persönliche Erscheinen meist angeordnet. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO); ein begründeter Antrag hat bei weiter Anreise gute Aussichten. Wir stellen ihn rechtzeitig.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir vor Beginn der Tätigkeit.

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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

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