Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Beschluss vom 27.10.2025
Az. 13 Ta 199/25
Zeugnisvergleich mit späterem Entwurf nicht vollstreckbar
Eine im Vergleich vereinbarte Zeugniserteilungspflicht ist nicht vollstreckbar, wenn der konkrete Wortlaut erst durch einen später vom Gläubiger vorzulegenden Entwurf bestimmt werden soll; materielle Fragen der Zeugniswahrheit gehören nicht ins Vollstreckungsverfahren (bewusste Abweichung vom BAG).
§ 888 ZPO, § 109 GewO
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 17.06.2025
Az. 9 SLa 658/24
DSGVO-Auskunft und AGG-Entschädigung im Bewerbungsverfahren erfolglos
Ein Anspruch auf Datenkopien scheitert an mangelnder Bestimmtheit des Antrags; ein immaterieller DSGVO-Schaden liegt nicht schon im bloßen Kontrollverlust, sondern erfordert konkret dargelegte Missbrauchsbefürchtungen. Die Entschädigungsklage des Bewerbers blieb erfolglos.
Art. 15 DSGVO, Art. 82 Abs. 1 DSGVO, § 15 Abs. 2 AGG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 15.05.2025
Az. 11 SLa 449/24
Kein Präventionsverfahren vor Wartezeitkündigung Schwerbehinderter
Innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit muss der Arbeitgeber vor der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers kein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen; das Unterlassen indiziert keine Diskriminierung.
§ 1 Abs. 1 KSchG, § 167 Abs. 1 SGB IX, § 7 AGG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 14.01.2025
Az. 3 SLa 317/24
Treuwidrige Probezeitkündigung nach Übernahmezusage
Sagt ein personalentscheidungsbefugter Vertreter kurz vor Probezeitende die Übernahme zu, verstößt eine wenige Tage später ausgesprochene Probezeitkündigung ohne erklärende Zwischenereignisse gegen Treu und Glauben und ist unwirksam.
§ 242 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, § 102 BetrVG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 14.01.2025
Az. 3 SLa 537/24
Fristlose Kündigung bei missbräuchlicher externer Meldung; Grenzen des HinSchG
Wer interne Vorwürfe unter dem Titel Rassismus ohne Nutzung interner Meldewege teils unwahr an externe Verbände weiterleitet, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, verletzt die Loyalitätspflicht schwerwiegend; der Hinweisgeberschutz greift bei bewusst falscher Meldung nicht. Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
§ 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 32 HinSchG
Volltext in der amtlichen Quelle