Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 23.10.2025
Az. 6 SLa 184/25
Krankheitsbedingte Kündigung: Nachfragepflicht bei widersprüchlicher bEM-Ablehnung
Eine Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen ist unwirksam, wenn das bEM fehlerhaft war: Selbst bei schriftlicher Ablehnung muss der Arbeitgeber nachfragen, wenn Widersprüche in der Erklärung auf ein Verständnisdefizit zu Zweck und Ablauf hindeuten.
§ 1 KSchG, § 167 SGB IX
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 10.04.2025
Az. 6 SLa 505/24
Sozialplan: Abfindungskürzung für Rentennahe zulässig
Sozialpläne dürfen die Abfindung für rentennahe Beschäftigte kürzen; das ist eine nach § 10 AGG gerechtfertigte Altersdifferenzierung. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt als abschlagsfreie Rente im Sinne der Sozialplanregelung.
§ 75 BetrVG, § 7 AGG, § 10 AGG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 02.04.2025
Az. 5 SLa 536/24
Formlose Betriebsratsanhörung ohne Vollmachtsnachweis genügt
Für die Betriebsratsanhörung muss der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass der anhörende Personalleiter konkret bevollmächtigt war; die formlose Anhörung durch erkennbar fachlich zuständiges Personal genügt § 102 BetrVG. Die Wartezeitkündigung war formell ordnungsgemäß.
§ 102 BetrVG, § 1 Abs. 1 KSchG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 19.02.2025
Az. 4 SLa 399/24
Keine betriebliche Übung auf volle Tariflohnweitergabe an AT-Angestellte
Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber, der außertariflich Beschäftigten früher volle Tariferhöhungen weitergegeben hat, darf künftige Erhöhungen auf den tariflichen Gehaltsanteil begrenzen; aus der früheren Praxis entsteht keine bindende betriebliche Übung.
§ 613a BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 16.01.2025
Az. 6 Sa 633/23
Betriebsbedingte Kündigung ohne konkretes Reorganisationskonzept unwirksam
Eine betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber sein Reorganisationskonzept (Verlagerung von Supportaufgaben zur Stelleneinsparung) nicht konkret darlegt; daneben bestehen Annahmeverzugsansprüche, da böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs nicht feststellbar war.
§ 1 KSchG, § 615 BGB, § 11 KSchG
Volltext in der amtlichen Quelle