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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Nordrhein-Westfalen

Landesarbeitsgericht Köln

Das Landesarbeitsgericht Köln ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Hierhin gelangt Ihr Verfahren, wenn eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts mit der Berufung angreift.

Gerichtsgebäude, Symbolbild für das Landesarbeitsgericht Köln KI-generiertes Bild

Anschrift und Zuständigkeit

Anschrift

Landesarbeitsgericht Köln

Blumenthalstraße 33
50670 Köln

Bezirk

Bezirke der Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg

Dritte Instanz

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt

Zugang nur über die zugelassene Revision oder die erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde.

So vertreten wir Sie vor dem Landesarbeitsgericht Köln

Die Berufungsinstanz verzeiht keine Nachlässigkeit: Fristen von einem Monat für die Einlegung und zwei Monaten für die Begründung (§ 66 ArbGG), Vertretungszwang und ein Prüfungsmaßstab, der sich am erstinstanzlichen Vortrag orientiert. Wir führen Berufungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen vorab, welche Angriffe tragen und welche nur Kosten erzeugen.

Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln

Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.

Urteil vom 23.10.2025 Az. 6 SLa 184/25

Krankheitsbedingte Kündigung: Nachfragepflicht bei widersprüchlicher bEM-Ablehnung

Eine Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen ist unwirksam, wenn das bEM fehlerhaft war: Selbst bei schriftlicher Ablehnung muss der Arbeitgeber nachfragen, wenn Widersprüche in der Erklärung auf ein Verständnisdefizit zu Zweck und Ablauf hindeuten.

§ 1 KSchG, § 167 SGB IX Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 10.04.2025 Az. 6 SLa 505/24

Sozialplan: Abfindungskürzung für Rentennahe zulässig

Sozialpläne dürfen die Abfindung für rentennahe Beschäftigte kürzen; das ist eine nach § 10 AGG gerechtfertigte Altersdifferenzierung. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt als abschlagsfreie Rente im Sinne der Sozialplanregelung.

§ 75 BetrVG, § 7 AGG, § 10 AGG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 02.04.2025 Az. 5 SLa 536/24

Formlose Betriebsratsanhörung ohne Vollmachtsnachweis genügt

Für die Betriebsratsanhörung muss der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass der anhörende Personalleiter konkret bevollmächtigt war; die formlose Anhörung durch erkennbar fachlich zuständiges Personal genügt § 102 BetrVG. Die Wartezeitkündigung war formell ordnungsgemäß.

§ 102 BetrVG, § 1 Abs. 1 KSchG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 19.02.2025 Az. 4 SLa 399/24

Keine betriebliche Übung auf volle Tariflohnweitergabe an AT-Angestellte

Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber, der außertariflich Beschäftigten früher volle Tariferhöhungen weitergegeben hat, darf künftige Erhöhungen auf den tariflichen Gehaltsanteil begrenzen; aus der früheren Praxis entsteht keine bindende betriebliche Übung.

§ 613a BGB, § 133 BGB, § 157 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 16.01.2025 Az. 6 Sa 633/23

Betriebsbedingte Kündigung ohne konkretes Reorganisationskonzept unwirksam

Eine betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber sein Reorganisationskonzept (Verlagerung von Supportaufgaben zur Stelleneinsparung) nicht konkret darlegt; daneben bestehen Annahmeverzugsansprüche, da böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs nicht feststellbar war.

§ 1 KSchG, § 615 BGB, § 11 KSchG Volltext in der amtlichen Quelle

Häufige Fragen

Wie kommt mein Verfahren zum Landesarbeitsgericht Köln?
Über die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, in Bestandsstreitigkeiten stets, oder wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat (§ 64 ArbGG). Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang, etwa durch einen Rechtsanwalt (§ 11 Abs. 4 ArbGG).
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Zum Gütetermin wird das persönliche Erscheinen meist angeordnet. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO); ein begründeter Antrag hat bei weiter Anreise gute Aussichten. Wir stellen ihn rechtzeitig.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir vor Beginn der Tätigkeit.

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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

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Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

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Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.