Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere
Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.
Urteil vom 04.03.2026
Az. 3 Sa 185/25
Unterlassung ehrverletzender Tatsachenbehauptungen im Arbeitsverhältnis
Unterlassung ehrenrühriger Tatsachenbehauptungen kann bei unwahren oder nicht erweislich wahren Behauptungen verlangt werden; die eingetretene Verletzung indiziert Wiederholungsgefahr, die bei einmaliger Sondersituation widerlegt sein kann (hier verneint). Zudem Maßstäbe zur Geldentschädigung.
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Beschluss vom 23.02.2026
Az. 5 Ta 16/26
Kein Schadensersatz bei versäumter Kündigungsschutzklage
Wer nach Erhalt einer Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhebt, kann anschließend keinen Schadensersatz wegen der vermeintlich rechtswidrigen Kündigung verlangen; die Fiktionswirkung der §§ 4, 7 KSchG erfasst auch Folgeansprüche. Wichtiger Hinweis zur 3-Wochen-Frist.
§ 4 KSchG, § 7 KSchG, § 280 BGB
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 23.01.2026
Az. 5 Sa 143/25
Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter AU: Beweiswert nicht erschüttert
Ist der Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert, muss der Arbeitnehmer auch im Kündigungsschutzprozess substantiiert zur Erkrankung vortragen und ggf. die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden; deren Benennung als Zeugen ist im Regelfall eine konkludente Entbindung. Hier war der Beweiswert nicht erschüttert — fristlose Kündigung unwirksam (rechtskräftig).
§ 626 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 22.05.2025
Az. 5 Sa 284 a/24
Keine Entgeltfortzahlung bei entzündeter Tätowierung
Entzündet sich eine frische Tätowierung, fehlt es am unverschuldeten Krankheitsfall: Entzündungen sind ein bekanntes Risiko (1–5 %), dem sich die Arbeitnehmerin bewusst und ohne Anlass ausgesetzt hat (Verschulden gegen sich selbst). Entgeltfortzahlungsklage abgewiesen. Quelle: PM des LAG.
§ 3 Abs. 1 EntgFG
Volltext in der amtlichen Quelle
Urteil vom 06.03.2025
Az. 5 Sa 222 d/24
Leiharbeit: kein Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie des Entleihers
Eine Leiharbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf die im Entleiherbetrieb an die Stammbelegschaft gezahlte Inflationsausgleichsprämie: Der Branchenzuschlagstarifvertrag bedingt den Gleichstellungsgrundsatz wirksam ab; ein Entleiher-Fragebogen begründet keine Equal-Pay-Vereinbarung. Quelle: PM des LAG.
§ 8 AÜG, TV BZ ME
Volltext in der amtlichen Quelle