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Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Schleswig-Holstein

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Hierhin gelangt Ihr Verfahren, wenn eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts mit der Berufung angreift.

Gerichtsgebäude, Symbolbild für das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein KI-generiertes Bild

Anschrift und Zuständigkeit

Anschrift

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Deliusstraße 22
24114 Kiel

Dritte Instanz

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt

Zugang nur über die zugelassene Revision oder die erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde.

So vertreten wir Sie vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Die Berufungsinstanz verzeiht keine Nachlässigkeit: Fristen von einem Monat für die Einlegung und zwei Monaten für die Begründung (§ 66 ArbGG), Vertretungszwang und ein Prüfungsmaßstab, der sich am erstinstanzlichen Vortrag orientiert. Wir führen Berufungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen vorab, welche Angriffe tragen und welche nur Kosten erzeugen.

Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein

Ausgewählte Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zusammengefasst mit Fundstelle in der amtlichen Quelle (Stand: 6. September 2026). Weitere Gerichte in der Rechtsprechungsübersicht.

Urteil vom 04.03.2026 Az. 3 Sa 185/25

Unterlassung ehrverletzender Tatsachenbehauptungen im Arbeitsverhältnis

Unterlassung ehrenrühriger Tatsachenbehauptungen kann bei unwahren oder nicht erweislich wahren Behauptungen verlangt werden; die eingetretene Verletzung indiziert Wiederholungsgefahr, die bei einmaliger Sondersituation widerlegt sein kann (hier verneint). Zudem Maßstäbe zur Geldentschädigung.

§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Beschluss vom 23.02.2026 Az. 5 Ta 16/26

Kein Schadensersatz bei versäumter Kündigungsschutzklage

Wer nach Erhalt einer Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhebt, kann anschließend keinen Schadensersatz wegen der vermeintlich rechtswidrigen Kündigung verlangen; die Fiktionswirkung der §§ 4, 7 KSchG erfasst auch Folgeansprüche. Wichtiger Hinweis zur 3-Wochen-Frist.

§ 4 KSchG, § 7 KSchG, § 280 BGB Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 23.01.2026 Az. 5 Sa 143/25

Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter AU: Beweiswert nicht erschüttert

Ist der Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert, muss der Arbeitnehmer auch im Kündigungsschutzprozess substantiiert zur Erkrankung vortragen und ggf. die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden; deren Benennung als Zeugen ist im Regelfall eine konkludente Entbindung. Hier war der Beweiswert nicht erschüttert — fristlose Kündigung unwirksam (rechtskräftig).

§ 626 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 22.05.2025 Az. 5 Sa 284 a/24

Keine Entgeltfortzahlung bei entzündeter Tätowierung

Entzündet sich eine frische Tätowierung, fehlt es am unverschuldeten Krankheitsfall: Entzündungen sind ein bekanntes Risiko (1–5 %), dem sich die Arbeitnehmerin bewusst und ohne Anlass ausgesetzt hat (Verschulden gegen sich selbst). Entgeltfortzahlungsklage abgewiesen. Quelle: PM des LAG.

§ 3 Abs. 1 EntgFG Volltext in der amtlichen Quelle

Urteil vom 06.03.2025 Az. 5 Sa 222 d/24

Leiharbeit: kein Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie des Entleihers

Eine Leiharbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf die im Entleiherbetrieb an die Stammbelegschaft gezahlte Inflationsausgleichsprämie: Der Branchenzuschlagstarifvertrag bedingt den Gleichstellungsgrundsatz wirksam ab; ein Entleiher-Fragebogen begründet keine Equal-Pay-Vereinbarung. Quelle: PM des LAG.

§ 8 AÜG, TV BZ ME Volltext in der amtlichen Quelle

Häufige Fragen

Wie kommt mein Verfahren zum Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein?
Über die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, in Bestandsstreitigkeiten stets, oder wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat (§ 64 ArbGG). Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang, etwa durch einen Rechtsanwalt (§ 11 Abs. 4 ArbGG).
Muss ich zum Termin persönlich erscheinen?
Zum Gütetermin wird das persönliche Erscheinen meist angeordnet. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO); ein begründeter Antrag hat bei weiter Anreise gute Aussichten. Wir stellen ihn rechtzeitig.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in aller Regel; die Deckungsanfrage stellen wir vor Beginn der Tätigkeit.

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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

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Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

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