Zum Inhalt springen
Arbeitsrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Geschäftsführer

Ohne Kündigungsschutzgesetz zählt der Vertrag.

Geschäftsführer stehen außerhalb des Arbeitsrechts und zugleich mittendrin. Der Kündigungsschutz fehlt, dafür bietet der Anstellungsvertrag Spielräume, die ein Arbeitsvertrag nicht kennt. Entscheidend ist, sie vor der Trennung zu kennen.

Bürogebäude eines Unternehmens
Organstellung und Anstellungsvertrag sind zwei Paar Schuhe.

Was wir für Sie tun

Abberufung und Kündigung trennen

Die Abberufung als Organ und die Kündigung des Anstellungsvertrags sind zwei verschiedene Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen und Fristen. Wer beides vermengt, verschenkt Positionen.

Anstellungsvertrag prüfen

Laufzeit, Kündigungsfristen, Koppelungsklausel, Tantieme, Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung, D-und-O-Deckung, Freistellung: Der Vertrag entscheidet, weil das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.

Haftung abwehren

Ansprüche der Gesellschaft nach § 43 GmbHG, Zahlungen nach Insolvenzreife, sozialversicherungsrechtliche Haftung: Trennungen gehen häufig mit Haftungsvorwürfen einher, die zu prüfen und einzuordnen sind.

Trennung verhandeln

Aufhebung des Anstellungsvertrags, Abfindung, Entlastung, Zeugnis, Regelung des Wettbewerbsverbots und der Kommunikation nach außen, alles in einer Vereinbarung.

So läuft es ab

Statusfrage klären

Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer, faktisches Organ: Davon hängen Rechtsweg und Schutz ab.

Vertragslage auswerten

Anstellungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse, Geschäftsordnung und Zustimmungskatalog.

Verhandeln oder klagen

Vor dem Landgericht, nicht vor dem Arbeitsgericht. Die Trennung gelingt aber meist ohne Verfahren.

Die Reihenfolge der Ereignisse

Eine Trennung beginnt fast immer mit dem Abberufungsbeschluss der Gesellschafterversammlung. Er wirkt sofort und ist nur in engen Grenzen angreifbar. Erst danach folgt die Kündigung des Anstellungsvertrags, für die eigene Fristen gelten, häufig die vertraglich vereinbarten, sonst § 621 BGB, bei arbeitnehmerähnlicher Stellung ausnahmsweise § 622 BGB. Wer in dieser Phase über Aufhebung spricht, verhandelt regelmäßig auch über die Entlastung, über die Freigabe des Wettbewerbsverbots und über die Sprachregelung gegenüber Geschäftspartnern.

Die Schnittstelle zum Arbeitsrecht

Häufig war der Geschäftsführer zuvor Angestellter derselben Gesellschaft. Dann stellt sich die Frage, ob der frühere Arbeitsvertrag durch die Bestellung aufgehoben oder nur ruhend gestellt wurde. Wurde er nicht ausdrücklich aufgehoben, kann er nach dem Ende der Organstellung wieder aufleben, mit vollem Kündigungsschutz. Das ist einer der wertvollsten Prüfpunkte überhaupt und wird in Trennungsgesprächen regelmäßig übersehen. Zur allgemeinen Lage siehe Kündigung und Abfindung.

Häufige Fragen

Bin ich als Geschäftsführer Arbeitnehmer?
In aller Regel nicht. Wer als Organvertreter zur gesetzlichen Vertretung berufen ist, gilt nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes (§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG). Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag gehören daher vor die ordentlichen Gerichte, in der Regel vor das Landgericht. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf den Fremdgeschäftsführer grundsätzlich keine Anwendung.
Was ist eine Koppelungsklausel?
Eine Klausel, nach der die Abberufung als Geschäftsführer zugleich als Kündigung des Anstellungsvertrags gilt oder diesen automatisch beendet. Solche Klauseln sind im Grundsatz zulässig, müssen aber die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen wahren. Ihre Reichweite ist einer der ersten Prüfpunkte bei jeder Trennung.
Gilt für mich europäischer Kündigungsschutz?
Teilweise ja. Der Europäische Gerichtshof behandelt Geschäftsführer bei richtlinienbezogenen Fragen als Arbeitnehmer im unionsrechtlichen Sinn, etwa beim Mutterschutz, bei der Massenentlassungsanzeige und beim Diskriminierungsschutz. Das führt zu einem gemischten Bild, das im Einzelfall zu prüfen ist und in Verhandlungen ein starkes Argument sein kann.
Wie wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot behandelt?
Anders als beim Arbeitnehmer gelten die §§ 74 ff. HGB nicht unmittelbar. Ein Wettbewerbsverbot ist deshalb nicht automatisch wegen fehlender Karenzentschädigung unverbindlich, es unterliegt aber der Grenze des § 138 BGB und muss in Gegenstand, Ort und Zeit auf das berechtigte Interesse der Gesellschaft beschränkt sein. Zwei Jahre gelten als äußerste Grenze.
Bin ich sozialversicherungspflichtig?
Das hängt vom Einfluss in der Gesellschafterversammlung ab. Ein Geschäftsführer mit mindestens fünfzig Prozent der Anteile oder mit einer echten Sperrminorität ist regelmäßig nicht abhängig beschäftigt. Fremdgeschäftsführer sind in aller Regel sozialversicherungspflichtig. Klarheit schafft das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Und wenn ich zugleich Gesellschafter bin?
Dann laufen zwei Ebenen parallel: die Trennung vom Amt und vom Anstellungsvertrag einerseits, die gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung über Anteile, Abfindung und Wettbewerb andererseits. Beides sollte in einer Vereinbarung zusammengeführt werden, sonst verhandelt man zweimal über dieselbe Sache.

Vertraulich und kostenfrei einordnen lassen

Senden Sie uns Anstellungsvertrag und, soweit vorhanden, den Abberufungsbeschluss. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Ausgangslage und zum realistischen Verhandlungsrahmen.